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EU verbietet stromfressende Staubsauger

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Ab dem 1. September versieht die EU Staubsauger mit einem Energielabel und lässt nur noch Geräte mit einer Leistung von maximal 1600 Watt zu. Wie verschiedene Medien am Mittwoch berichteten, folgt dies der sogenannten Ökodesign-Richtlinie, die 2013 von den EU-Kommissaren angestoßen wurde. Brüssel möchte damit das Klimaschutzziel erreichen, bis 2020 mindestens 20 Prozent Energie einzusparen. Neben Staubsaugern sollen auch noch weitere Haushaltsgeräte gedrosselt werden. Viele Verbraucher befürchten nun, dass geringen Wattzahlen auch weniger Leistung bedeuten.
 

Europa-Flagge und EU-Kommission
EU-Ökorichtlinie drosselt stromfressende Staubsauger.
Im Fall der Staubsauger ist diese Befürchtung jedoch unbegründet. Wie Experten des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) bestätigen, ist auch bei weniger starken Motoren eine gute Saugleistung gewährleistet. Wie Kühlschränke, Wasch-und Spülmaschinen sowie Fernseher werden nun auch Staubsauggeräte eine Plakette erhalten. Neben der Energieeffizienzklasse und dem jährlichen Durchschnittsverbrauch zeigt diese auch Reinigungsklassen sowie Staubemissionen an.

Bei einem Neukauf sollten Kunden nicht nur auf die Effizienzklasse achten, sondern auch auf die tatsächliche Staubaufnahme. Diese sei an der Emissionsklasse zu erkennen, weiß ZVEI-Geschäftsführer Werner Scholz. Denn wird der Staub schlecht aufgenommen, muss länger gesaugt werden und der Stromverbrauch steigt auch bei geringer Wattzahl. Die Wattbegrenzung stößt bei Umweltverbänden auf Kritik. Sie befürchten, dass die Hersteller die Saugdüsen verkleinern werden, um die gleiche Säuberungsleistung zu erhalten. Dies hätte zur Folge, dass Verbraucher länger saugen und sich ihr Energieverbrauch sogar noch erhöht.

Welche weiteren Geräte auf der Agenda der Brüsseler Kommissare stehen, ist noch unklar. Im Gespräch seien unter anderem Haartrockner, Wasserkocher und Akkuschrauber. Dass immer mehr Elektrogeräte reglementiert werden, sorgt auch innerhalb des EU-Parlaments für Unmut. So würden die individuellen Kaufentscheidungen und Bedürfnisse der EU-Bürger durch die Öko-Richtlinie eingeschränkt, kommentiert etwa der CDU-Abgeordnete Herbert Reul die neueste Entscheidung seiner Brüsseler Kollegen.
 

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