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Bundeskabinett winkt Entwurf zur EEG-Reform durch
| rar
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur EEG-Reform abgesegnet. Wie Medien am Dienstag berichten, beinhaltet die geplante Novelle unter anderem neue Regelungen zu Fördergeldern und den umstrittenen Industrierabatten bei der EEG-Umlage. Bevor das neue Gesetz planmäßig im August in Kraft treten kann, müssen dem Entwurf jedoch noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Bundeskabinett stimmt Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Gabriel zur EEG-Reform durch.
Zuletzt waren einzelne Punkte der Reform zwischen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie den Landesregierungen diskutiert worden. Dabei ging es hauptsächlich um Obergrenzen für die Förderung des Ausbaus einzelner erneuerbarer Energien. Bund und Länder konnten sich jedoch in der vergangenen Woche einigen.
So wurde etwa die maximale Förderung für Windenergie und Biogaserzeugung nach oben korrigiert. Zudem müssen sich lediglich Eigenstrom-Erzeuger, die neue Anlagen errichten, an der EEG-Umlage beteiligen - ursprünglich sollten auch Betreiber von bereits bestehenden Kraftwerken mit der Umlage belastet werden, obwohl sie ihren Strom selbst nutzen. Zudem werden Schienenbetriebe, wie etwa die Deutsche Bahn oder örtliche Nahverkehrsbetriebe, nicht länger von einer rabattierten EEG-Umlage profitieren können.
Unterdessen hat sich die EU-Kommission auf eine neue Richtlinie zur Ökostromförderung geeinigt. Die endgültige Fassung soll am Mittwoch vorgestellt werden. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) in ihrer Dienstagsausgabe berichtet, dürfen in den EU-Mitgliedsstaaten nur noch ganze Branchen von Rabatten bei den Förderkosten für erneuerbare Energien profitieren. Brüssel nennt dafür laut SZ-Bericht insgesamt 65 Branchen. In Deutschland waren die Bedingungen bislang an den jährlichen Stromverbrauch sowie den Anteil der Stromkosten am Bruttoumsatz geknüpft.
So wurde etwa die maximale Förderung für Windenergie und Biogaserzeugung nach oben korrigiert. Zudem müssen sich lediglich Eigenstrom-Erzeuger, die neue Anlagen errichten, an der EEG-Umlage beteiligen - ursprünglich sollten auch Betreiber von bereits bestehenden Kraftwerken mit der Umlage belastet werden, obwohl sie ihren Strom selbst nutzen. Zudem werden Schienenbetriebe, wie etwa die Deutsche Bahn oder örtliche Nahverkehrsbetriebe, nicht länger von einer rabattierten EEG-Umlage profitieren können.
Unterdessen hat sich die EU-Kommission auf eine neue Richtlinie zur Ökostromförderung geeinigt. Die endgültige Fassung soll am Mittwoch vorgestellt werden. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) in ihrer Dienstagsausgabe berichtet, dürfen in den EU-Mitgliedsstaaten nur noch ganze Branchen von Rabatten bei den Förderkosten für erneuerbare Energien profitieren. Brüssel nennt dafür laut SZ-Bericht insgesamt 65 Branchen. In Deutschland waren die Bedingungen bislang an den jährlichen Stromverbrauch sowie den Anteil der Stromkosten am Bruttoumsatz geknüpft.
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