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München, 1.9.2016 | 11:10 | kro
Beteiligt sich ein Jobcenter an den Mietkosten und zahlt diesen Anteil wiederholt unpünktlich, kann dem Mieter unter Umständen fristlos gekündigt werden – auch wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.