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München, 19.10.2017 | 14:34 | che
Der Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen von regelmäßigen Nachtschichten in Tagesschichten versetzen – auch gegen dessen Willen. Dies ist auch dann möglich, wenn kein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt wurde. So entschied es das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.