Die Debeka hat angekündigt die Beiträge zur privaten Krankenversicherung je nach Tarif um fast 20 Prozent zu erhöhen. Bei der Gesellschaft sind vor allem Beamte krankenversichert. Gerade jüngere Versicherte sollten prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters lohnt.
Tabletten und Geldscheine: Privatversicherte der Debeka werden nächstes Jahr deutlich mehr zahlen müssen. Ein Schock für die insgesamt 2,45 Millionen Privatversicherten bei der Debeka: Der Versicherer aus Koblenz hat angekündigt, die
Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) zum 1. Januar 2021 um bis zu 19 Prozent zu erhöhen – im Durchschnitt über alle Tarife steigen die Beiträge um 17,6 Prozent.
Bei der Debeka sind traditionell überwiegend
Beamte versichert, die Anspruch auf eine staatliche Beihilfe haben. Sie müssen nur einen Teil ihrer Krankheitskosten mit einem Beihilfetarif absichern. Die Beiträge für solche Tarife sind daher vergleichsweise günstig.
Angestellte oder Selbstständige, die 100 Prozent der Kosten absichern müssen, bezahlen nächstes Jahr bis zu 79 Euro mehr pro Monat. Zusätzlich reduziert die Debeka die Beitragsrückerstattung für ein Jahr ohne eingereichte Rechnungen von vier auf 2,5 Monatsbeiträge.
Dass die Beiträge für die Krankenversicherung steigen, ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich und auch bei anderen Gesellschaften so. Die Inflation und der medizinische Fortschritt führen dazu, dass die Prämien angepasst werden müssen. Gleiches gilt auch für die
gesetzliche Krankenversicherung, in der jedes Jahr die Beiträge steigen. Die aktuellen Beitragsanpassungen der Debeka fallen jedoch besonders hoch aus.
Was Debeka-Versicherte jetzt tun können
Debeka-Versicherte, die von der Beitragserhöhung betroffen sind, haben ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb von zwei Monaten nach Ankündigung der neuen Prämien können sie ihre Krankenversicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
„Besonders jüngere Versicherte sollten prüfen, ob sich ein Wechsel für sie lohnt“, empfiehlt Fabian Niebling, Geschäftsführer des Bereichs
Private Krankenversicherung bei CHECK24. Sie könnten
durch einen Wechsel unter Umständen langfristig viel Geld sparen.
Bei älteren Versicherten lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter meist jedoch nicht mehr. Sie würden bei einem Wechsel einen Teil ihrer bereits angesparten Alterungsrückstellungen verlieren. Zudem müssten sie sich bei einem Neuabschluss erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen, die auch bei kleineren Beschwerden zu Risikozuschlägen führen kann.
„In diesen Fällen bleibt häufig nur noch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels bei der Debeka“, erklärt Niebling. Einen solchen Tarifwechsel nach § 204 VVG müssten die Gesellschaften ihren Versicherten anbieten.