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Helmpflicht

Zwar fordern viele Versicherungsgesellschaften die Einführung einer so genannten Helmpflicht für Reiter und sprechen dabei vielen Sicherheitsexperten aus der Seele. Bisher jedoch konnte sich der Gesetzgeber nicht zu einem solchen Schritt durchringen. Dennoch ist es gerade für unerfahrene und jüngere Reiter ratsam, beim Ausritt stets einen Helm zu tragen.

Wer eine Reiterhaftpflichtversicherung abschließen möchte, sollte jedoch nach Angeboten suchen, die keine Klausel zur Helmpflicht beinhalten. Auch bei einer Reitbeteiligung sollte keine generelle Pflicht zum Tragen eines Helms existieren. Allerdings gibt es Haftpflicht-Versicherungen, die Versicherungsnehmern bessere Leistungen oder günstigere Konditionen gewähren, wenn diese immer einen Helm oder eine Reitkappe tragen.

Denn so können wenigstens Kopfverletzungen nach einem Sturz und anderen Ereignissen bedingt eingegrenzt werden. Die Folge ist somit ein verbesserter Unfallschutz für die Versicherten und geringere Regulierungskosten für die Anbieter der Reiterhaftpflicht.

Fazit: Versicherte, die eine Pferdehaftpflichtversicherung inklusive Helmpflicht abschließen, riskieren den Verlust des Versicherungsschutzes, wenn nachgewiesen wird, dass im Moment des Versicherungsfalls kein Helm getragen wurde!

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