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4.7 / 5
63 Bewertungen des CHECK24-Vergleichs für Pferdehaftpflicht
07.05.2012
Super schnelle Abwicklung, alles gut :-)
07.05.2012
Auf jeden Fall weiter zu empfehlen! Ich war bisher komplett zufrieden mit dem Service.
06.05.2012
Bin mit dem Service von Check 24 zufrieden. Hat mir die Entscheidung für eine Versicherung erleichtert.
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Pferdehaftpflicht

Für jeden Pferdehalter ist eine Pferdehaftpflicht dringend zu empfehlen, denn ebenso wie auch Hunde sind Pferde, Ponys und Esel nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Da Pferde von Natur aus Fluchttiere sind, können auch die zahmsten Vierbeiner schnell Schäden anrichten, die ungeahnte Kosten für den Halter nach sich ziehen. Denn auch wenn den Besitzer keine Schuld an dem Unfall trifft, haftet er mit Vermögen und Einkommen für den finanziellen Schaden. Auch wenn in Deutschland keine Versicherungspflicht besteht: Der Abschluss einer Pferdehaftpflicht ist überaus empfehlenswert.

Bei der Pferdehaftpflicht gibt es jedoch teilweise gravierende Unterschiede im Leistungsumfang und Beitragshöhe. Ein Pferdehaftpflicht Vergleich hilft Ihnen dabei, das passende Versicherungsangebot speziell für Ihre Bedürfnisse zu finden. Einfach unverbindlich und kostenlos die Tarife der Pferdehaftpflicht vergleichen und mit dem günstigsten Angebot bares Geld sparen. Mit dem Pferdehaftpflicht Vergleichsrechner können Sie nicht nur die günstigste Police finden, sondern auch direkt online zur Assekuranz Ihrer Wahl wechseln. Natürlich können Sie auch vorher ein schriftliches Angebot der gewünschten Pferdehaftpflicht anfordern.

Pferdehaftpflicht Ratgeber

Für jeden Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, der durch das privat gehaltene Pferd verursacht wurde, muss der jeweilige Tierhalter Schadenersatz leisten. Eine Pferdehaftpflicht kann Sie vor hohen finanziellen Belastungen bewahren. Im Pferdehaftpflicht Ratgeber erhalten Sie nützliche Hinweise, um die individuell passende Versicherung für Ihr Pferd auswählen zu können.

Wahl der Deckungssumme

Da die Schadenersatzforderungen an den Pferdehalter bei Personenschäden ohne Weiteres in Millionenhöhe liegen können, ist es wichtig eine ausreichend hohe Deckungssumme in der Pferdehaftpflicht zu vereinbaren. Beispielsweise müssen Pferdehalter für die Kosten einer Krankenhausbehandlung oder Unfallrente aufkommen. Zusätzlich kann eine Schmerzensgeldforderung auf den Tierbesitzer zukommen. Für optimalen Versicherungsschutz wird im Bereich der Pferdehaftpflicht eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro empfohlen.

Tipps im Schadenfall

Sollte Ihr Pferd einen Schaden verursacht haben, ist es wichtig, dass Sie diesen umgehend, spätestens binnen einer Woche, bei Ihrer Pferdehaftpflicht melden. Hierbei muss der Unfallhergang umfassend geschildert werden. Auch Angaben zu geschädigten Personen und Zeugen (falls vorhanden) sollten gemacht werden. Wird für den Geschädigten eine ärztliche Behandlung notwendig, muss die Pferdehaftpflicht ebenfalls umgehend über diesen Umstand unterrichtet werden. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, soweit möglich Schadensbegrenzung zu betreiben. Im konkreten Fall bedeutet dies etwa, dass Sie einer verletzten Person Erste Hilfe leisten. Die Angaben Ihrer Schadensmeldung müssen wahrheitsgetreu sein, andernfalls gefährden Sie den Schutz Ihrer Pferdehaftpflicht.

Pferdehaftpflichtversicherung Informationen

Möchten Sie sich über bestimmte Themen im Bereich Pferdehaftpflichtversicherung genauer informieren? Dann werfen Sie einen Blick in unsere Artikelsammlung.

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Pferdehaftpflicht FAQ

Sollten Sie Fragen zum Thema Pferdehaftpflicht haben, finden Sie in unserer Rubrik FAQ Antworten auf sehr häufig gestellten Fragen rund ums Thema Pferdehaftpflicht. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich zur Pferdehaftpflicht zu informieren und eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.

Wer ist versichert?

Unter dem Versicherungsschutz der Pferdehaftpflicht stehen immer die Halter des Tieres. Dies ist zum einen der Pferdehalter, welcher im Versicherungsschein der Pferdehaftpflicht vermerkt ist. Zum anderen sind jedoch auch Tierhüter durch die Pferdehaftpflicht geschützt, sofern sie sich nicht gewerblich um Ihr Tier kümmern. Beispielsweise steht jedoch ein Bekannter, der Ihr Pferd mit Ihrem Einverständnis reitet, unter dem Schutz Ihrer Pferdehaftpflicht. Diese Regelung greift auch im Fall von Reitbeteiligungen.

Wo ist die Pferdehaftpflicht gültig?

Prinzipiell ist Ihre abgeschlossene Pferdehaftpflicht weltweit gültig. Jedoch ist der Versicherungsschutz im Ausland zeitlich begrenzt. Doch auch hier gibt es Unterschiede. Bei einem Aufenthalt außerhalb der Europäischen Union gilt der Schutz Ihrer Pferdehaftpflicht normalerweise nur dann, wenn Sie das Land vorübergehend besuchen. Innerhalb der EU sind Sie für maximal ein Jahr durch Ihre Pferdehaftpflicht geschützt. Es empfiehlt sich jedoch immer, bereits rechtzeitig vor Auslandsaufenthalten bei der jeweiligen Assekuranz Informationen über Versicherungsschutz und -dauer einzuholen.

Pferdehaftpflicht Lexikon

Sind Ihnen noch einige Begriffe der Pferdehaftpflicht unklar? Suchen Sie Erklärungen zu einigen in der Versicherungsbranche geläufigen Ausdrücken? Dann ist unser Pferdehaftpflicht Lexikon genau der richtige Ausgangspunkt für Ihre Recherche. Hier finden Sie die wichtigsten Fachausdrücke einfach erklärt.

Minderwert

Wird Ihr Pferd durch ein anderes Pferd verletzt, muss die Pferdehaftpflicht des anderen Tierhalters für die daraus resultierende Wertminderung aufkommen. Der Minderwert beschreibt die Differenz vom Wert Ihres Pferdes vor und nach der Verletzung. Sollte Ihr Tier einen bleibenden Schaden erlitten haben, muss die gegnerische Pferdehaftpflicht Ihnen den Minderwert ersetzen.

Weideverletzung

Von einer Weideverletzung spricht man, wenn sich ein Unfall zwischen zwei Pferden auf der Weide ereignet. Hier wird zwischen zwei Szenarien unterschieden. Im ersten Fall kann nachvollzogen werden, welches Pferd für die Verletzung des anderen Tieres verantwortlich war. In diesem Fall übernimmt die Pferdehaftpflicht des entsprechenden Halters den Schaden. Im zweiten Fall ist unklar, welches Pferd den Unfall ausgelöst hat. Da potenziell alle Pferde die Verletzung verursacht haben können, haften hier alle Pferdehalter, die zu diesem Zeitpunkt mindestens ein Pferd auf der Weide hatten. Demnach muss auch die Pferdehaftpflicht jedes einzelnen Halters für den Schaden aufkommen.