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Strompreise Studie - Kosten bis zu 30 Prozent höher als Hartz-IV Satz

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Im gesamten Bundesgebiet reicht der für Strom berechnete Hartz-IV-Satz eines alleinstehenden Arbeitslosen nicht aus, um die durchschnittlich anfallenden Stromkosten zu bezahlen. In der Spitze übersteigen die Kosten den Regelsatz um 30 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine Strompreise Studie von CHECK24.

Der Hartz-IV Satz für Strom reicht bundesweit nicht aus, um die realen Stromkosten zu decken.
Der Hartz-IV Satz für Strom reicht bundesweit nicht aus, um die realen Stromkosten zu decken.
Die durchschnittlichen Stromkosten eines alleinstehenden Arbeitslosen mit einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh belaufen sich im Monat auf 35 Euro. Sein Hartz-IV-Satz für Strom beträgt jedoch nur rund 29 Euro. Die Kosten übersteigen die staatliche Regelleistung im Bundesdurchschnitt somit um etwa sechs Euro bzw. 22 Prozent. In Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz liegen die Stromkosten sogar knapp 30 Prozent über dem Hartz-IV-Satz.

Verbraucher in Ostdeutschland sind besonders betroffen, da es dort überdurchschnittlich viele Arbeitslose gibt, die überdurchschnittlich hohe Stromkosten zahlen müssen. Um bis zu sechs Prozent übersteigen die Stromkosten im Osten den Bundesdurchschnitt.

Ein Anbieterwechsel ermöglicht einem Ein-Personen-Haushalt in vielen Fällen ein jährliches Sparpotenzial von über 100 Euro. Jedoch führen fast alle alternativen Versorger Bonitätsprüfungen bei Neukunden durch, was den Stromanbieterwechsel erschwert. Wechselwillige sollten hartnäckig bleiben. Ist ein Anbieterwechsel ausgeschlossen, besteht häufig die Möglichkeit, zu einem günstigeren Alternativtarif des Grundversorgers zu wechseln.

Hinweis: Die komplette Strompreise Studie zum Hartz-IV Satz für Strom und den realen Stromkosten finden Sie hier.

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