Im Jahr 2010 sind zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder die Prämien bei der Autoversicherung gestiegen. Kein Wunder, dass jetzt viele Autofahrer mit dem Gedanken spielen, sich eine günstigere Assekuranz zu suchen. Denn auch wenn die Durchschnittsprämie höher liegt als in den vergangenen Jahren, birgt ein Versicherungswechsel noch immer ein recht großes Sparpotenzial. Um einen reibungslosen Wechsel der Autoversicherung gewährleisten zu können, sollten Fahrzeughalter jedoch nicht den Stichtag für die ordentliche Kündigung der KFZ Versicherung aus den Augen verlieren.
Wer seinen Versicherungsvertrag ohne Komplikationen auflösen möchte, sollte sein Kündigungsschreiben rechtzeitig an die Assekuranz senden. Ganz wichtig: Das Schreiben muss bis zum Stichtag am 30. November bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein! Daher sollte man nicht bis zum letzten Moment abwarten, bevor man seine Kündigung verschickt. Am besten ist es, eine Kündigung schon einige Tage vor dem Stichtag bei der Post aufzugeben. Denn wenn der Termin der Hauptfälligkeit versäumt wird, verlängert sich der bestehende Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Bei einer fristgerechten Kündigung der KFZ Versicherung sind Autofahrer bereits ab dem 1. Januar des Folgejahres bei einer anderen Assekuranz versichert.
Tipp: Wer seine Kündigung als Einschreiben mit Rückschein versendet, kann problemlos nachweisen, wann er den Brief versendet hat. Außerdem erhält man so eine schriftliche Eingangsbestätigung mit Unterschrift des Empfängers von der Post. Anhand der Eingangsbestätigung kann nachgewiesen werden, dass und wann die Kündigung vor dem Stichtag bei der KFZ Versicherung eingegangen ist.
Wer den Stichtag der KFZ Versicherung verpasst haben sollte, hat unter Umständen trotzdem die Möglichkeit, seine Assekuranz zu wechseln. Denn in einigen Fällen steht Fahrzeughaltern ein spezielles Sonderkündigungsrecht zu, mit welchem der Versicherungsvertrag auch außerordentlich beendet werden kann.
Dies gilt beispielsweise dann, wenn der aktuelle Versicherer einen Schaden reguliert hat. In diesem Fall darf mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Das muss nicht immer bedeuten, dass die KFZ Versicherung einen Schaden ersetzt. Auch wenn die Assekuranz etwaige Ersatzansprüche abwehrt, gilt der Schaden als reguliert.
Auch wenn sich die Prämien für die Police erhöhen, ohne dass gleichzeitig auch der Leistungsumfang erweitert wird, greift das Recht auf Sonderkündigung. Dies kann etwa der Fall sein, wenn das versicherte Fahrzeug in eine andere Typklasse eingeteilt wird. Auch hierbei muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden.
Wer seine bestehende KFZ Versicherung kündigt, sollte im günstigsten Fall bereits vor dem Stichtag eine Alternative gefunden haben. Mit der Hilfe vom Kfz Versicherung Vergleich ist das ganz einfach und problemlos möglich. In nur wenigen Minuten können hier über 200 Tarife der KFZ Versicherung durchleuchtet werden. Wer wechselt, kann so bis zu 800 Euro im Jahr sparen.
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