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Sonderkündigungsrecht bis 31.01.

Wer von einer Erhöhung des Zusatzbeitrags betroffen ist, kann bis zum 31. Januar von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet, dass auch Versicherte, die seit weniger als 12 Monaten Mitglied ihrer Krankenversicherung sind, wechseln können. Alle anderen können ihre Versicherung ohnehin jederzeit wechseln.

Und ein Wechsel lohnt sich – Sie können bis zu 559 Euro pro Jahr sparen.

Ein Vergleich lohnt sich

Auch wer nicht von einer Beitragserhöhung betroffen ist, sollte mehrere Tarife miteinander vergleichen. Denn jeder, der bereits seit 12 Monaten Mitglied einer Kasse ist, kann seine Versicherung mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und wechseln.

Da in den letzten Tagen viele Kassen ihre Beiträge angepasst haben, ist die Sparmöglichkeit aktuell besonders hoch.

Bei einem Vergleich sollten Sie allerdings nicht nur auf die Beiträge achten. Neben der Höhe der Zusatzbeiträge unterscheiden sich die Krankenkassen teilweise erheblich in ihren angebotenen freiwilligen Zusatzleistungen – viele Krankenkassen bezahlen etwa eine professionelle Zahnreinigung oder bezuschussen alternative Behandlungen wie etwa Homöopathie.

Einen Wechsel gleich online beantragen

Haben Sie sich für eine Krankenkasse entschieden, können Sie gleich online einen Wechsel beantragen. Wir schicken Ihnen alle Unterlagen zu, die Sie nur noch unterschrieben an uns zurücksenden müssen.

Ihrem Arbeitgeber müssen Sie nach einem Wechsel die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorlegen. Der Arbeitgeber regelt dann alle Details direkt mit der Krankenkasse.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 60 Krankenkassen kostenlos vergleichen.

Gemäß § 15 VersVermV und § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") sowie Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

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