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München, 4.5.2017 | 12:38 | mst
Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass eine zusätzliche Vereinbarung im Leistungsfall den Versicherten nicht unangemessen benachteiligen darf. Die Vergleichsvereinbarung einer Versicherung verwarfen die Richter.
Eine Umfrage von Swiss Life zeigt: Die meisten Bundesbürger sind gestresst. Beschäftigte in den Bereichen Gesundheit und Pflege sind besonders betroffen.
Wer sich am Arbeitsplatz unfair behandelt fühlt, ist häufiger krank. Das zeigt der aktuelle Fehlzeitenreport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK.
Der GDV hat aktuelle Zahlen zur Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Demnach bewilligen die Versicherer die meisten Anträge auf eine Leistung.