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Abstrakte Verweisung bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung ​

Mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sichert man sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufs­unfähigkeit ab. Vor dem Abschluss einer Police sollten Sie allerdings darauf achten, ob der Tarif eine Klausel zur abstrakten Ver­weisung enthält.

Verweisbarkeit auf vergleichbaren Beruf

Die Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Beinhaltet der Tarif eine Klausel zur abstrakten Verweisung, würde der Versicherer bei einer Berufsunfähigkeit prüfen, ob der Versicherte noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte, der seiner Qualifikation und Erfahrung entspricht. So könnte beispielsweise ein Chirurg, der nach einer Handverletzung nicht mehr operieren kann, durchaus noch eine Tätigkeit für ein Pharmaunternehmen ausüben.

Ein Tarif mit einer Klausel zur abstrakten Verweisung würde in diesem Fall die Rentenzahlung verweigern – obwohl der aktuelle Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob es tatsächlich freie Stellen in der Region des Versicherten gibt oder er überhaupt eine realistische Chance auf eine Einstellung hat, spielt dabei keine Rolle.

Aktuelle Lebensstellung wird berücksichtigt

Bei der Verweisung wird die aktuelle Lebensstellung berücksichtigt. Das bedeutet, der neue Beruf muss im Hinblick auf soziale Anerkennung und Vergütung mit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vergleichbar sein. Welche Unterschiede in der Bezahlung und der Wertschätzung noch zumutbar sind, hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

Tarif ohne abstrakte Verweisung wählen

Daher sollte der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung wählen, die keine abstrakte Verweisung enthält. Während solche Regelungen früher üblich waren, hat der Wettbewerb unter den Versicherern mittlerweile dazu geführt, dass die meisten Tarife auf eine abstrakte Verweisung verzichten.

Neben dem Verzicht auf eine abstrakte Verweisung gibt es auch Verträge, die eine konkrete Verweisung ausschließen. Diese Versicherungen zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente sogar dann, wenn Sie nach einer festgestellten Berufsunfähigkeit freiwillig wieder in einem vergleichbaren Beruf arbeiten und ein ähnliches Einkommen wie vorher erzielen.

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Verbraucherschützer empfehlen jedem, der von seinem Arbeitseinkommen lebt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sollten Sie einmal berufsunfähig werden, bietet eine solche Versicherung den nötigen Schutz.

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Haben Sie noch Fragen zur abstrakten Verweisungsklausel oder einem anderen Thema rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung? Rufen Sie ganz einfach unsere Hotline an oder schreiben Sie unseren Experten eine E-Mail.

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