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Zahnzusatzversicherung sofort: Leistung ab Vertragsbeginn

 

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz verzichtet auf die sonst übliche Wartezeit und übernimmt anfallende Behandlungskosten direkt nach Vertragsabschluss.
  • Die Kosten von Behandlungen, die schon vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung durch den Zahnarzt empfohlen waren, werden nicht übernommen. Es gibt jedoch auch Tarife, die bei schon angeratener Behandlung noch rückwirkend leisten.
  • Sofortschutz in der Zahnversicherung ist sinnvoll, wenn Sie mit einer baldigen Behandlung ihrer Zähne rechnen und nur gesetzlich krankenversichert sind.
  • Zahnzusatzversicherungen mit Sofortschutz bezahlen – in vertraglich festgelegtem Umfang – sowohl die Kosten von Zahnbehandlungen und der professionellen Zahnreinigung als auch die hohen Kosten von Zahnersatz.
  • Auch bei bestehenden Zahnlücken gibt es Versicherungen, die umgehend für deren Behandlung aufkommen.
Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatzversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Dirk Hilmer, CHECK24-Experte für Zahnzusatz­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 18.01.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bringt Sofortschutz?
  2. Wann ist Sofortschutz sinnvoll?
  3. Für wen lohnt sich Sofortschutz?
  4. Vor- und Nachteile
  5. Was zahlt eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz?
  6. Das sollten Sie beachten
  7. Häufige Fragen

Was bringt eine Zahnzusatz­versicherung mit Sofortschutz?

Manche Zahnzusatzversicherungs-Tarife übernehmen die Kosten nicht direkt nach Vertragsabschluss, sondern erst nach einer Wartezeit von drei bis acht Monaten. Durch den Sofortschutz entfällt diese Wartezeit. Patienten können sofort den Heil- und Kostenplan einer nach Vertragsabschluss empfohlenen Behandlung bei der Versicherung einreichen und Kosten übernehmen lassen.

Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihnen in naher Zukunft eine Zahnbehandlung angeraten wird, sollten Sie darauf achten, dass der gewünschte Zahnzusatzversicherungs-Tarif sofort für die anfallenden Kosten aufkommt.

Der Versicherungsschutz besteht nur für Behandlungen, die nach Abschluss der Versicherung empfohlen wurden.

Versicherungen, die bereits angeratene Behandlungen bezuschussen, haben oft eingeschränkte Leistungen und lohnen sich selten für teuren Zahnersatz. Deswegen sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, bevor der Zahnarzt eine Zahnbehandlung empfiehlt.

Bei CHECK24 können Sie gezielt Zahnzusatzversicherungs-Tarife mit Sofortschutz vergleichen um Ihren individuellen Tarif zu finden.

 

Wann ist Sofortschutz sinnvoll?

Sofortschutz ist dann sinnvoll, wenn Sie bald mit einer Behandlung Ihrer Zähne rechnen. Als Patient sind Sie sofort versichert und die Kosten für anstehende Behandlungen werden - im tariflich festgelegten Rahmen – ohne Aufschiebung sofort vom Versicherer übernommen. Vor allem für Zahnersatz, wie Implantate, Zahnbrücken oder Kronen liegen die Kosten schnell bei mehreren tausend Euro.

Empfiehlt der Zahnarzt ein Zahnimplantat, kommt es nicht selten vor, dass Patienten dieses aus finanziellen Gründen ablehnen und zu günstigerem Zahnersatz greifen müssen. Die Krankenkasse bezuschusst Implantate nämlich nur in Ausnahmefällen, weswegen Patienten für die Behandlung mit einem hohen Eigenanteil rechnen müssen.

Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz sichert Sie ab dem ersten Tag vor den hohen Kosten von komfortablem Zahnersatz und übernimmt - je nach Tarif - bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten.

 

Für wen lohnt sich eine Zahnzusatz­versicherung mit Sofortschutz?

  • Wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Zähne bald behandelt werden müssen

Besonders, wenn Patienten mit einer baldigen Behandlung – etwa Zahnersatz oder einer Wurzelbehandlung - rechnen, lohnt sich der Sofortschutz mit umgehenden Leistungen schnell. Die Wartezeit wird umgangen und Sie sind direkt vor einem hohen Eigenanteil geschützt.

 

  • Bei fehlenden Zähnen ohne ärztlichen Befund

Auch wenn eine oder mehrere Zahnlücken existieren, der Zahnarzt aber noch keine Behandlung empfohlen hat, empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung die sofort greift. In diesem Fall können fehlenden Zähne sofort ersetzt werden, ohne dass Sie die Kosten allein tragen müssen. Da die Versicherung in Zahnlücken ein erhöhtes Kostenpotenzial sehen, müssen Sie bei Zahnlücken mit einem kleinen Risikozuschlag zum eigentlichen Versicherungsbeitrag rechnen.

Hat ein Patient mehr als drei Zähne verloren, erstatten viele Tarife keine Kosten für zukünftigen Zahnersatz der Zahnlücken. Mitversichert sind dann nur die Kosten für die Instandhaltung bereits vorhandener Prothesen.

 

Vor- und Nachteile von Tarifen mit Sofortschutz

Vorteile

  • Kosten werden direkt nach Vertragsabschluss übernommen.
  • Alle Bestandteile einer regulären Zahnversicherung können abgedeckt sein.
  • Oft sorgen Tarife mit Sofortschutz aus, dass der Patient nichts für seine Behandlung bezahlen muss.
  • Nach Ablauf der tarifabhängigen Frist der Summenbegrenzung werden die vollen Kosten übernommen.

Nachteile

  • Trotz Sofortschutz übernimmt die Versicherung in den ersten Jahren Kosten nur bis zu einem tariflich festgelegten Maximalbetrag.
  • Kosten von bereits empfohlenen oder begonnenen Behandlungen sind nicht abgesichert.

Wollen Sie sich umgehend vor dem Risiko einer Zahnverletzung durch Unfälle absichern, benötigen Sie keinen Sofortschutz. Bei einem Unfall leisten alle Zahnzusatzversicherungen sofort. Auch übernehmen viele Versicherer ohne Verzögerung die Kosten von professionellen Zahnreinigungen. Achten Sie dafür auf die Tarifdetails.

 

Was zahlt eine Zahnzusatz­versicherung mit Sofortschutz?

Viele Tarife mit Sofortschutz kommen direkt nach Vertragsabschluss für 90 oder sogar 100 Prozent der Kosten auf. Für welche Kosten die Versicherung genau aufkommt, ist tarifabhängig. Alle Bestandteile einer gewöhnlichen Zahnzusatzversicherung existieren auch bei Tarifen mit Sofortschutz.

 

Für diese Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz aufkommen:

Leistung Kinder Erwachsene Senioren
Fissuren­versiegelung    
Kieferorthopädie    
Zahnfüllungen
Zahnprophylaxe
Inlays  
Zahnersatz  
Wurzelkanal-Behandlung  
Parodontitis-Behandlung  
Implantate  
Keramik­verblendungen  

Die Gesamtleistung eines Tarifs ist in den ersten Jahren durch eine Leistungsbegrenzung - die sogenannte Zahnstaffel - beschränkt. Wie hoch diese Grenze ausfällt, finden Sie in den Tarifdetails.

Tarife, die auf die Zahnstaffel verzichten, verdoppeln oft nur den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Festzuschuss bezieht sich auf die Regelversorgung, bei der es sich um eine medizinische Grundversorgung handelt. In der Regel werden dadurch etwa 60% der Kosten abgedeckt. Da die Regelversorgung bei Zahnersatz aber oft nicht die beste Lösung darstellt, reicht der Festzuschuss meist nicht aus um die Kosten von hochwertigeren Behandlungen abzudecken. Falls Zahnersatz notwendig wird, entstehen daher oft noch hohe Kosten für den Patienten.

 

Beispiel: Behandlungsfall für zwei Implantate mit Keramikkronen, Regelversorgung: Teilverblendete Stahlbrücke

Kosten können je nach Form, Anwendungsbereich und verwendetem Material abweichen. Erstattung kann je nach Tarif abweichen.
  Versicherung mit Zahnstaffel,
max. 3.000 Euro in den ersten 4 Jahren
Versicherung ohne Zahnstaffel,
dafür Verdopplung Festzuschuss
Rechnung 3.600 € 3.600 €
Festzuschuss der GKV 600 € 600 €
Anteil Zahnzusatz­versicherung 3.000 € 600 €
Eigenanteil des Patienten 0 € 2.400 €

Um möglichst gut abgesichert zu sein, sind Tarife mit Leistungsbegrenzung durch Zahnstaffel meist sinnvoller, da sie im Fall einer einzelnen teuren Versorgung höhere Beträge erstatten. Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass in den ersten Jahren nicht zu wenig übernommen wird. Gute Tarife übernehmen in den ersten vier Jahren mindestens 3.000 Euro und spätestens im fünften Jahr nach Vertragsabschluss entfällt die Leistungsbegrenzung.

 

Das sollten Sie für eine Zahnzusatz­versicherung mit Sofortschutz beachten

Wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung interessieren, die sofort für die Kosten einer Behandlung aufkommt, gibt es mehrere Dinge auf die Sie achten sollten.

 

  • Versichern Sie sich vor einer Behandlungsempfehlung

Die Mehrheit der Zahnversicherungen mit Sofortleistung kommt nicht für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen auf. Daher ist es wichtig, dass Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, bevor Ihr Zahnarzt eine Behandlung empfehlt. Wenn schon vor Versicherungsbeginn eine Behandlung angedacht oder sogar begonnen ist, greift nur ein rückwirkender Tarif. Ist eine Behandlung abgeschlossen, wird kein Versicherer dafür aufkommen.

 

  • Achten Sie auf Leistungsbegrenzungen im Tarif

Aufgrund der Bezeichnung könnte man vermuten, dass Tarife ohne Summenbegrenzung deutlich leistungsstärker sind als andere. Dies ist jedoch nicht immer richtig. In der Regel verdoppeln Tarife ohne Summenbegrenzung lediglich den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung. Für eine volle Kostenübernahme durch die Zahnversicherung reicht das meist nicht aus. Tarife mit letztlich besseren Leistungen sind meist die, die in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss an eine Leistungsbegrenzung gekoppelt sind.

 

  • Bei Schäden durch einen Unfall entfällt die Wartezeit

Sollten einzelne Zähne oder ihr gesamtes Gebiss beispielsweise durch einen Autounfall beschädigt werden, übernehmen alle Zahnzusatzversicherungen sofort die Kosten der Behandlung. Auch Menschen mit einem aktiven Freizeitleben und einer erhöhten Verletzungsgefahr sind nicht auf den Sofortschutz angewiesen. Bei einem Unfall übernehmen auch hier alle Zahnzusatzversicherungen sofort die Kosten im tariflichen Rahmen.

 

Häufige Fragen

  • Gibt es Versicherungen für bereits empfohlene / begonnene Behandlungen?

    Ja, solche Tarife existieren, sind aber nur selten zu empfehlen. Zwar leisten sie für Behandlungen die bereits begonnen wurden und noch nicht abgeschlossen sind, dadurch sind sie aber recht teuer. Die Leistungen reichen oft nicht aus, um die Kosten von teurem Zahnersatz vollständig abzudecken. Im schlimmsten Fall kann der Eigenanteil eines Patienten trotz einer solchen Versicherung noch mehrere tausend Euro betragen. Für Behandlungen im Rahmen der Regelversorgung können sich diese Tarife aber durchaus lohnen.

  • Was bedeutet „Verdopplung Festzuschuss“?

    Wird eine Behandlung geplant, erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Aus diesem zieht die Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung. In der Regel werden dabei etwa 60% der medizinischen Grundversorgung übernommen. Bei einer Verdopplung des Festzuschusses kommt die Zusatzversicherung nochmals für den Selben Anteil auf. Dadurch werden die Kosten des Patienten gesenkt und teilweise auch vollständig übernommen. Möchten Sie beispielsweise ein Implantat, die Regelversorgung sieht aber eine Prothese vor, wird auch der doppelte Festzuschuss nicht ausreichen um die Kosten des gewünschten Zahnersatzes abzudecken.

  • Kann die Versicherung prüfen, ob eine Behandlung bereits vor Vertragsbeginn empfohlen war?

    Ja. Die Versicherung fragt beim Zahnarzt die Patientenakte an, um zu prüfen, ob Sie schon vorher über die Behandlung Bescheid wussten. Sollte dies der Fall sein und Ihre Versicherung nicht für bereits begonnene Behandlungen greifen, wird die Versicherung eine Bezuschussung der Behandlung verweigern. Daher ist es wichtig, dass Sie die Gesundheitsfragen vor Versicherungsbeginn wahrheitsgemäß beantworten.

  • Wann ist eine Zahnversicherung mit Sofortschutz empfehlenswert?

    Grundsätzlich gilt: Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortwirkung lohnt sich nur, wenn Ihr Zahnarzt noch keine Behandlung angeraten hat. Sollte bereits eine Behandlungsempfehlung existieren, wird der Großteil der Versicherungen nicht für die Kosten aufkommen. Der Sofortschutz kann sich schnell lohnen, wenn Sie aufgrund von Schmerzen damit rechnen, dass bald eine Versorgung notwendig wird. Die Versicherung übernimmt Kosten im tariflichen Rahmen, was nicht selten dazu führt, dass die volle Summe übernommen wird.

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