Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 30.1.2019 | 10:34 | msc
Die extremen Wetterverhältnisse des letzten Jahres haben viele Deutsche geprägt. Dies zeigt eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen. Ein Großteil der Befragten erwartet demnach 2019 weitere Hitzewellen, Stürme und Überschwemmungen. Regional und zwischen den Geschlechtern gibt es allerdings Unterschiede.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.