Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 26.1.2017 | 12:41 | kro
Die Leistungen der deutschen Versicherer haben im vergangenen Jahr in allen Sparten zugenommen. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei seiner Jahrespressekonferenz am Donnerstag mitgeteilt.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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