Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 12.3.2019 | 14:35 | msc
Das Sturmtief "Eberhard" hat über das Wochenende ersten Schätzungen zufolge Schäden in dreistelliger Millionenhöhe in Deutschland angerichtet. Insgesamt beliefen sich die Sturmschäden der Herbst- und Wintersaison bisher auf über eine Milliarde Euro.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.