Höchstrechnungszins steigt auf 1,0 Prozent
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
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München, 20.4.2020 | 14:48 | mst
Die Rürup-Rente ist vor allem als Vorsorgeform für Selbstständige gedacht. Aber auch andere Gruppen können von der steuerlichen Förderung profitieren. Darauf weist das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hin.
Der Höchstrechnungszins soll 2025 auf 1,0 Prozent steigen. Die Versicherer begrüßen den Schritt, Verbraucher können mit höheren Garantieleistungen rechnen.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Das beschlossene Wachstumschancengesetz senkt die Steuerlast für Rentner. Auch Verbraucher mit einer Rürup-Rente profitieren von den neuen Regeln.