Die im Jahr 2005 eingeführte Basisrente ist eine private, kapitalgedeckte Form der Altersvorsorge, die steuerlich gefördert wird. Bekannt ist sie auch unter dem Namen Rürup Rente, in Erinnerung an ihren Initiator, den Ökonomen Hans-Adalbert Rürup. Durch regelmäßige Beitragszahlungen soll ein langfristig verfügbares Vorsorgekapital als finanzielle Absicherung für den Ruhestand gebildet werden.
Die Basisrente eigent sich für alle Einkommenssteuerpflichtigen, also Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbstständige und Beamte. Für alle, die nicht gesetzlich oder in einem berufsständischen Versorgungswerk rentenversichert sind, ist die Basisrente sogar die einzige steuerlich absetzbare Form der Altersvorsorge. Es gibt grundsätzlich zwei Anlagemöglichkeiten: die klassische, sicherheitsorientierte Anlage und die aktienorientierte, etwas spekulativere Anlage mit höheren Renditechancen. Die Basisrente wird ab Renteneintritt - frühestens jedoch ab Vollendung des 62. Lebensjahres - in monatlichen Rentenzahlungen lebenslang ausbezahlt.
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Dazu gehören unter anderem der gewünschte monatlich anzulegende Betrag, die bevorzugte Anlageform sowie das Alter, ab welchem die Rentenauszahlung erfolgen soll. Nach der Dateneingabe erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Ein Versicherungsexperte von CHECK24 setzt sich umgehend telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um vor der Zusendung eines Angebots weitere Details zu klären. Entscheiden Sie sich für unseren vom TÜV Saarland mit "sehr gut" ausgezeichneten Service!
Maximal können pro Jahr 20.000 Euro (von Ledigen) beziehungsweise 40.000 Euro (von Verheirateten) steuerbegünstigt in eine Basisrente angelegt werden. Davon können im Jahr 2013 76 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit steigt jährlich um 2 Prozent und wird im Jahr 2025 100 Prozent betragen. Im Gegenzug muss die Rente später voll als Einkommen versteuert werden (=nachgelagerte Versteuerung). Da es für Rentner jedoch hohe Freibeträge gibt, ist der durchschnittliche Steuersatz fast immer deutlich niedriger als bei Erwerbstätigen.
Basisrentenverträge können grundsätzlich nicht vererbt, beliehen oder verpfändet werden. Auch die einmalige Auszahlung des gesamten vorhandenen Kapitals ist nicht möglich, es gibt ausschließlich eine lebenslange Rente. Damit im Fall der Fälle die Hinterbliebenen dennoch abgesichert sind, werden aber Optionen wie zum Beispiel Witwenrenten angeboten.
Unser Ratgeber bietet Ihnen wissenswerte Informationen zum Thema Basisrente. Unter anderem können Sie nachlesen, wie es im Falle von eintretender Arbeitslosigkeit um die Sicherheit eines per Basisrentenvertrag aufgebauten Vermögens bestellt ist. Des Weiteren wird beispielsweise auch das Thema "Flexibilität als zentrales Element der Basisrente" behandelt. Ferner finden Sie im Ratgeber Informationen zu den Einschränkungen der Basisrente.
zum Basisrente Ratgeber »Unter dem Punkt Häufige Fragen erhalten Interessierte auf einen Blick Antworten auf häufig aufkommende Fragen zum Thema Basisrente. Eine der oft gestellten Fragen lautet: Was ist die Basisrente eigentlich genau? Viele Interessenten stellen sich auch die Frage: Für wen ist eine Basisrente sinnvoll? Andere häufig gestellte Fragen sind zum Beispiel: Ist mein Geld wirklich sicher? Sind die Beiträge flexibel? Was kann man von der Steuer absetzen?
zu den häufigen Basisrente Fragen »Unser Lexikon beinhaltet Erläuterungen zu wichtigen Begriffen rund um die Basisrente. Beispielsweise können Sie unter den Punkten "Basisrente für Arbeitnehmer", "Basisrente für Freiberufler" und "Basisrente für Selbstständige" in Erfahrung bringen, wie es mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Basisrentenbeiträge aussieht. Ferner können Sie unter dem Lexikoneintrag "Zusatzversicherung zur Basisrente" herausfinden, um welche Versicherungen ein Basisrentenvertrag erweitert werden kann.
zum Basisrente Lexikon »Verbraucher könnten mehr Geld sparen, wenn sie Versicherung, Strom-, Gas-, DSL- oder Mobilfunktarife vergleichen und zu günstigeren Anbietern wechseln.
weiterlesen »Am kommenden Freitag werden die Unisextarife für alle Versicherungsprodukte verbindlich eingeführt. Die Regelung gilt nur für neuabgeschlossene Policen.
weiterlesen »Die Agentur ServiceRating hat den Kundenservice von CHECK24 bereits zum dritten Mal in Folge als "exzellent" ausgezeichnet.
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