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München, 12.2.2015 | 15:11 | mtr
Arbeitgeber dürfen den ungenutzten Jahresurlaub eines Angestellten nicht verhältnismäßig kürzen, wenn dieser unterjährig von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle mit weniger Wochenarbeitsstunden wechselt. Das hat der Bundesarbeitsgerichtshof (BAG) am Dienstag entschieden. Die Richter bezogen sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Demnach verstoße es gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten, wenn der Urlaubsanspruch beschnitten wird.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.