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München, 2.3.2015 | 14:24 | kro
Eigentümer dürfen in ihrer Wohnung einen vorhandenen Teppich durch Parkett ersetzen, auch wenn sich die Nachbarn aufgrund des höheren Trittschalls belästigt fühlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Beim Austausch des Bodens müssen lediglich die Schallschutzwerte eingehalten werden, die zum Zeitpunkt des Gebäudebaus galten.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.