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Urteil: Stadt muss bei fehlenden Plätzen Kosten für Waldorf-Kita übernehmen

München, 7.9.2016 | 17:20 | che

Kann eine Stadt Eltern keinen anderen Kita-Platz anbieten, muss sie die Kosten für den Besuch eines Waldorfkindergartens tragen. So entschied es das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil.

Ein Junge spielt in der Kita.Urteil: Besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, muss die Stadt anfallende Kosten der Eltern übernehmen.
Im vorliegenden Fall hatten Eltern geklagt, weil die Stadt Mainz nicht rechtzeitig in der Lage war, für ihre Zwillinge Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen. Infolgedessen besuchten die Kinder ein Jahr lang einen Waldorfkindergarten, der eine Mitgliedsgebühr verlangte. Diese forderten die Eltern von der Stadt zurück. Sie verwiesen dabei auf den Rechtsanspruch auf einen gebührenfreien Kindergartenplatz im Bundesland Rheinland-Pfalz.

Die Stadt wollte die Kosten nicht übernehmen, da sie den Waldorfkindergarten bereits finanziell fördere und damit den gesetzlichen Anspruch bereits als erfüllt ansehe. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts sahen das anders. Sie gaben den Klägern recht, da diese ohne Entrichten der Mitgliedsgebühr die Plätze im Waldorfkindergarten nicht bekommen hätten. Damit sei der Besuch nicht kostenfrei –  und dementsprechend der Rechtsanspruch nicht erfüllt gewesen.

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