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München, 8.5.2017 | 10:40 | che
Zahlt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter eine Entschädigung aufgrund von Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung, darf das Finanzamt dafür keine Steuern verlangen. So lautet ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.