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München, 21.8.2017 | 10:34 | che
Fällt ein Nutzer von Online-Banking auf eine Phishing-Attacke herein und gibt per Telefon seine TAN-Nummer weiter, muss die Bank den entstandenen finanziellen Schaden nicht erstatten. So entschied es das Amtsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
Immer wieder sind Reisende mit Flugverspätungen und -annullierungen konfrontiert. Wann man in solch einer Situation eine Entschädigung erhält und wie man diese beantragt, erfahren Sie hier.