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München, 6.5.2016 | 10:38 | kro
Wer berufsbedingt umzieht, ist grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.
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Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.