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Rechtsschutzversicherung: Am sinnvollsten mit Premiumschutz

München, 13.4.2015 | 08:30 | eko

Eine Rechtsschutzversicherung ist dann sinnvoll, wenn ein Verbraucher existenzielle Risiken z. B. mit einer Haftpflicht- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits abgedeckt hat. Entscheidet er sich für einen zusätzlichen Rechtsschutz, ist es empfehlenswert nicht nur auf den Preis zu achten: Basisangebote sind oft lückenhaft und schließen entscheidende Leistungen aus.
 

Justitia-StatueBei der Rechtsschutzversicherung sind Sie mit dem Premiumschutz am besten bedient.
Premiumschutz ist außerdem nicht gleichbedeutend mit hohen Preisen: Sehr guten Versicherungsschutz gibt es für Singles mit einem Selbstbehalt von 150 Euro bereits ab 18,28 Euro pro Monat und für Familien ab 18,62 Euro. Im Vergleich zum teuersten, vergleichbaren Angebot ist das ein Preisunterschied von 57 bzw. 83 Prozent. Der günstigste Tarif mit Basis-Leistungen für Familien im Vergleich kostete dagegen auch schon 14,28 Euro im Monat und damit nur 3,50 Euro weniger.

Eine Rechtsschutzversicherung sollte nicht nur die Kosten für Gerichtsverhandlungen, sondern auch für juristische Dienstleistungen wie anwaltliche Beratung im Familienrecht oder Dokumenten-Checks für Arbeitsverträge erstatten. Dies ist meistens nur in Premiumtarifen abgesichert. Gleiches gilt für das Wider- und Einspruchsrecht: Im Verwaltungsrecht können Verbraucher im ersten Schritt nicht vor Gericht ziehen, sondern müssen zuerst Widerspruch einlegen. Ähnliches gilt auch im Steuer- oder Sozialrechtsschutz. Deshalb ist bei der Wahl des Rechtsschutztarifs wichtig, auch den Schutz bei Widerspruchsverfahren einzuschließen.

Um die Beiträge möglichst gering zu halten ist bei der Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung sinnvoll. Für den identischen Tarif verlangt eine Versicherung z. B. ohne Selbstbeteiligung 38,08 Euro im Monat, mit einem Selbstbehalt von 400 Euro sind es nur 17,59 Euro. Das ist ein Preisunterschied von 116 Prozent. Bei einem Selbstbehalt von nur 150 Euro liegen die Mehrkosten in einem anderen Tarifbeispiel bei 52 Prozent. Allerdings ist es vor allem bei einer hohen Selbstbeteiligung ratsam, auf den Verzicht der Versicherung auf Selbstbehalt bei Erstberatung beim Anwalt zu achten. Andernfalls kann es passieren, dass der Versicherte für den ersten Anwaltskontakt komplett selbst aufkommen muss.
 

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