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Gerichtskosten werden extrem unterschätzt

München, 9.7.2015 | 09:44 | mtr

Die große Mehrheit der deutschen Bürger schätzt die Höhe von Prozesskosten völlig falsch ein. Das belegt eine repräsentative Umfrage des Forschungsinstituts Forsa, die im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstellt wurde.

Anwalt erklärt einer Frau in seiner Kanzlei die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten.Eine repräsentative Umfrage des GDV hat gezeigt, dass die deutschen Bürger die Höhe von Gerichtskosten völlig falsch einschätzen. Gegen hohe Prozesskosten schützt eine Rechtsschutzversicherung.
Laut der Pressemitteilung des GDV glaubt ein Drittel der Befragten, die Höhe von Gerichtskosten realistisch einschätzen zu können. Es zeigte sich jedoch, dass 77 Prozent der Umfrageteilnehmer die Höhe der Gebühren und Honorare für konkrete Rechtsfälle viel zu niedrig ansetzten. Nur sechs Prozent konnten die Kosten für einen gerichtlichen Rechtsstreit richtig abschätzen. Ein Prozent der Befragten lag mit ihrer Kostenschätzung über den tatsächlichen Prozesskosten. 16 Prozent konnten keine Angaben machen.

 „Obwohl fast 60 Prozent der Befragten angaben, dass sie schon einmal rechtliche Hilfe benötigten, herrscht über die Höhe der anfallenden Kosten große Unkenntnis“, zeigte sich der Leiter der Rechtsschutzversicherung im GDV, Thomas Lämmerich, vom Umfrageergebnis überrascht. Mehr als die Hälfte geht davon aus, dass derjenige vor Gericht Recht bekommt, der am meisten Geld für Anwälte zur Verfügung hat. Knapp 50 Prozent gaben zudem an, dass sie auf einen Gang vors Gericht verzichten würden, wenn die Prozesskosten höher ausfallen könnten als ihre Forderung.

Dass viele Menschen – insbesondere Ältere – aufgrund des Kostenrisikos auf die Durchsetzung ihres Rechts verzichten, ist für Lämmerich äußerst besorgniserregend. „Der Zugang zum Recht darf nicht zu einer Frage der wirtschaftlichen Stärke des Einzelnen werden“, sagte er. Um das Kostenrisiko zu reduzieren und seinem Gegner vor Gericht auf Augenhöhe zu begegnen, besteht die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

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