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BGH zu irrtümlicher Polizeigewalt: Opfer erhält Schmerzensgeld

München, 11.9.2017 | 16:12 | che

Wird eine Person irrtümlich für einen Täter gehalten und dadurch bei einer Festnahme verletzt, steht ihm eine Schmerzensgeldzahlung zu. So entschieden es die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Ein Mann wird festgenommenBGH-Urteil: Eine Verletzung durch irrtümliche Polizeigewalt rechtfertigt eine Schmerzensgeldforderung.
Vor sieben Jahren verletzten Polizisten einen Tankstellenverkäufer während einer Festnahme, weil sie ihn für den Täter hielten. Später stellte sich heraus, dass es sich um eine Verwechslung handelte. Für seinen Verdienstausfall sowie für die medizinischen Behandlungen erhielt der Verkäufer Schadenersatz. Eine Schmerzensgeldzahlung für die Verletzung an der Schulter blieb jedoch aus.

Dagegen legte der Mann Klage ein, die in den ersten Instanzen erfolglos blieb. Die Richter des BGH revidierten die Urteile des Landgerichts Wiesbaden sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt nun in einer Grundsatzentscheidung. Wer aufgrund eines Irrtums Opfer von Polizeigewalt oder einer anderen behördlichen Maßnahme wird, dem stehe neben Schadenersatz ab sofort auch eine Zahlung von Schmerzensgeld durch das zuständige Bundesland zu.
 

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