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BAG-Urteil: Angestellter hat Anspruch auf zugesagten Bonus

München, 4.8.2016 | 11:32 | kro

Eine vertraglich zugesagte Bonuszahlung können Arbeitgeber nicht ohne Begründung verweigern oder kürzen. Sie müssen ihre Entscheidung ausreichend begründen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch entschieden.
 

Richterhammer mit verschiedenen GeldscheinenLaut BAG haben Angestellte Anspruch ihre vertraglich festgesetzte Bonuszahlung.
Im verhandelten Fall war ein Mann für eine Bank als Managing Director tätig. In seinem Arbeitsvertrag war ein Anspruch auf eine jährliche Bonuszahlung festgeschrieben. Die Höhe der Summe lag jedoch im Ermessen des Arbeitgebers. Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 erhielt der Mann einen Bonus in Höhe von 200.000 beziehungsweise 9.900 Euro. Für 2011 gab es keinen Bonus. Andere Mitarbeiter erhielten jedoch eine Sonderzahlung.

Der Bankmitarbeiter verklagte daraufhin seinen Arbeitgeber auf die Zahlung eines Bonus in Höhe von mindestens 52.480 Euro für das Geschäftsjahr 2011. In erster Instanz wurde die Bank zur Zahlung von 78.720 Euro verurteilt. Diese ging dagegen in Berufung. Die Klage des Mitarbeiters gegen die Berufung wurde vom Landesarbeitsgericht Hessen abgewiesen.

Die Revision des Klägers vor dem BAG war erfolgreich. Nach Ansicht der Erfurter Richter hat der Bankmitarbeiter Anspruch auf die vertraglich festgelegte Bonuszahlung. Die Bank habe nicht hinreichend dargelegt, warum die Zahlung für das Geschäftsjahr 2011 ausgeblieben war. Über die genaue Höhe des Bonus muss nun das Landesarbeitsgericht Hessen entscheiden.
 

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