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Welche Kombinationsmöglichkeiten aus verschiedenen Bausteinen sind für mich sinnvoll?

Grundsätzlich können Sie bei einer privaten Krankenversicherung in folgenden Bereichen wählen, welchen Versicherungsschutz Sie wünschen:

  • Ambulante Leistungen
  • Stationäre Leistungen
  • Zahnleistungen
  • Kurleistungen
  • Krankentagegeld
  • Beitragsentlastung im Alter


Ambulante Leistungen
Je nach Tarif erstattet die private Krankenversicherung die Kosten für ambulante Behandlungen ganz oder teilweise. Die Tarife unterscheiden sich zudem darin, ob für eine volle Erstattung zuerst der Hausarzt aufgesucht werden muss und ob Leistungen bis zu den Regelsätzen der Gebührenordnungen, den Höchstsätzen oder sogar darüber hinaus erstattet werden.

Weitere Unterschiede gibt es unter anderem bei der Leistung für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, alternative Heilverfahren – wie Homöopathie und Akupunktur – oder Psychotherapien.

Stationäre Leistungen
Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus leisten gute Tarife für die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Sie können zudem wählen, ob die Versicherung weitere Wahlleistungen erstatten soll – etwa bei Kindern die Unterbringung einer Begleitperson (Rooming-in).
 
Zahnleistungen
Jeder Tarif legt fest, welcher Kostenanteil bei Zahnbehandlungen oder Zahnersatz erstattet wird. Gute Tarife zahlen hier mindestens 75 Prozent der Kosten. Meist gibt es eine Zahnstaffel für Erstattungen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss. Sie sollten hierbei darauf achten, bis zu welcher Höhe die Versicherung in den ersten Jahren maximal leistet.
 
Kurleistungen
Abhängig vom gewählten Tarif übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für ambulante Kurbehandlungen oder stationäre Kuraufenthalte. Da eine Rehabilitationskur in der Regel von den Rentenversicherungsträgern übernommen wird, sind Kurleistungen vor allem für Personen interessant, die nicht gesetzlich rentenversichert sind.
 
Krankentagegeld
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten bei einer längeren Erkrankung in der Regel ein Krankengeld. Dieses beträgt 70 Prozent des Brutto-, maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts. Berechnungsgrundlage ist maximal die Beitragsbemessungsgrenze. Deshalb wird die Lücke zwischen dem Arbeitseinkommen und dem Krankengeld umso größer, je mehr man verdient.

Gesetzlich versicherte Selbstständige erhalten nur dann ein Krankengeld, wenn Sie bei ihrer Kasse einen entsprechenden Wahltarif abgeschlossen haben.

In der privaten Krankenversicherung können Sie wählen, ob und in welcher Höhe der Versicherer ein Krankentagegeld zahlen soll. Dann zahlt die Versicherung bei einer Krankheit ab einem festgelegten Zeitpunkt den vereinbarten Betrag. Angestellte sind dabei für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen über ihren Arbeitgeber abgesichert. Selbstständige haben hingegen keine gesetzliche Absicherung.

Beitragsentlastung im Alter
Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung sorgen dafür, dass die Beiträge im Alter möglichst stabil bleiben. Daher sollten Sie möglichst einen Anbieter wählen, der bereits in der Vergangenheit stabile Beiträge garantieren konnte.

Darüber hinaus gibt es spezielle Beitragsentlastungs-Tarife: in jungen Jahren zahlen Sie hier einen höheren Beitrag, um zusätzliche Rückstellungen für das Alter anzusparen. Diese Rückstellungen werden verzinst und ab einem Alter von meist 65 Jahren dazu verwendet, den Versicherungsbeitrag zu senken. Sie können den Zusatzbeitrag in solchen Tarifen später erhöhen oder senken – die Beitragsentlastung im Alter fällt dann entsprechend höher oder niedriger aus.

Beitragsentlastungs-Tarife für Angestellte:

Beitragsentlastungs-Tarife können besonders für Angestellte lohnend sein. Denn bei ihnen übernimmt der Arbeitgeber bis zu einem Höchstbetrag die Hälfte der Versicherungsbeiträge.

Bedarf hängt von Ihrer persönlichen Situation ab

Welche Leistungen im Einzelnen für Sie sinnvoll sind, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation sowie Ihren Präferenzen ab.
 
Als Faustregel gilt jedoch: Angestellte sollten ihr Nettoeinkommen zuzüglich des Beitrags für die private Krankenversicherung als Krankentagegeld vereinbaren. Selbstständige sollten hingegen ihre laufenden Kosten absichern – inklusive des Krankenversicherungsbeitrags.
 
Vor dem Abschluss einer Versicherung sollten Sie sich daher eingehend beraten lassen – die Kundenberater von CHECK24 helfen Ihnen gerne weiter.

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