Arbeitsrechtsschutz auf dem Vormarsch
München, 18.03.2010 | 11:04 | kba
In Zeiten der Wirtschaftskrise ist so gut wie nichts mehr sicher - schon gar nicht der Arbeitsplatz. Die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld steht kurz vor dem Auslaufen, jetzt drohen in vielen Branchen Kündigungen. Damit steigt die Nachfrage nach Rechtsschutzversicherungen.

Aus Angst vor einer Kündigung schließen immer mehr Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung ab.
Eine Abschwächung der Prozesswelle ist nicht in Sicht. Wer sich gegen eine Entlassung wehren will, muss vor den Arbeitsgerichten in der ersten Instanz seine Gerichts- und Anwaltskosten selbst tragen - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Deshalb wollen viele diesen Schritt nicht ohne eine Rechtsschutzversicherung im Rücken wagen.
Während die Versicherer in anderen Bereichen viele Leistungen vom Versicherungsschutz ausschließen, gibt es im Arbeitsrechtsschutz dank Bundesgerichtshof kaum Lücken. Die Versicherung zahlt auch, wenn der Anwalt vor der Kündigung konsultiert wird, außerdem bei fehlerhafter Gehaltseinstufung oder einem unakzeptablen Zeugnis.
Arbeitnehmer, die ihren Job bedroht sehen und eine solche Police abschließen wollen, sollten jedoch Vorsicht walten lassen: Der Rechtsschutz wird nämlich erst drei bis sechs Monate nach Vertragsabschluss wirksam und greift in der Regel nicht bei Konfliktfällen, die schon vor Abschluss der Police bestanden.
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