Widerrufsrecht
Versicherungsnehmer können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kfz-Versicherungspolice von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Das Versicherungsunternehmen muss seine Kunden schriftlich über deren Widerrufsrecht informieren. Geschieht dies nicht, verlängert sich die Dauer des Widerrufsrechts. Auch der Widerruf selbst muss von Seiten des Versicherungsnehmers in schriftlicher Form erfolgen.
Bei Online-Abschlüssen gilt laut dem Fernabsatzgesetz (§ 312 d) ein generelles Widerrufsrecht von 2 Wochen.
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