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Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Einjahresverträge bei der Hundekrankenversicherung müssen spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Sie können manchmal auch Verträge mit einer längeren Laufzeit abschließen. Sollten Sie beispielsweise einen Fünfjahresvertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen frühestens nach dem dritten Versicherungsjahr, unter Einhaltung der Dreimonatsfrist, kündigen.

Am besten schicken Sie die Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Der Versicherer bestätigt Ihnen so automatisch durch den Rückschein den Erhalt des Schreibens. Grundsätzlich bestehen, wie bei den meisten anderen Versicherungsverträgen, Sonderkündigungsrechte. Zum Beispiel, wenn der Versicherer den Beitragssatz erhöht, ohne gleichzeitig den Leistungsumfang zu erweitern.

Wenn Sie ihre Hundekrankenversicherung wechseln möchten, sollten Sie einen Hundekrankenversicherung Vergleich durchführen. Dies hat viele Vorteile für Sie. Einerseits finden Sie so eine Police (Hunde-OP-Schutz oder Vollschutz), die zu Ihrer Lebenssituation passt, andererseits können Sie durch den Tarifdetail-Vergleich meist Geld sparen.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 89 Tarifvarianten der Hundekrankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.