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München, 21.6.2013 | 10:42 | mtr
Am 7. Juni 2013 hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des schleswig-holsteinischen Gefahrenhundegesetzes (GefHG) in den Landtag eingebracht. Durch eine Reform soll die Gefahrenabwehr verbessert und die Hundehaltung modernisiert werden. Wesentliche Punkte der Reform sind die Abschaffung der Rasseliste beziehungsweise das Streichen der Listenhunde sowie die Einführung einer Sachkundenachweis- und Versicherungspflicht für alle Hundehalter in Schleswig-Holstein. Die FDP sieht in Rasselisten kein wirksames Mittel, um Menschen und Tiere vor gefährlichen Hunden zu schützen, da es immer wieder zu Übergriffen von Hunden auf Menschen gekommen ist.
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