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Schleswig-Holstein: FDP will Hundegesetz reformieren

München, 21.6.2013 | 10:42 | mtr

Am 7. Juni 2013 hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des schleswig-holsteinischen Gefahrenhundegesetzes (GefHG) in den Landtag eingebracht. Durch eine Reform soll die Gefahrenabwehr verbessert und die Hundehaltung modernisiert werden. Wesentliche Punkte der Reform sind die Abschaffung der Rasseliste beziehungsweise das Streichen der Listenhunde sowie die Einführung einer Sachkundenachweis- und Versicherungspflicht für alle Hundehalter in Schleswig-Holstein. Die FDP sieht in Rasselisten kein wirksames Mittel, um Menschen und Tiere vor gefährlichen Hunden zu schützen, da es immer wieder zu Übergriffen von Hunden auf Menschen gekommen ist.

Hechelnder HundDie Schleswig-Holstein-FDP will das Hundegesetz reformieren.
Oliver Kumbartzky, tierschutzpolitische Sprecher der schleswig-holsteinischen FDP, erklärte in einer Pressemitteilung seiner Fraktion, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass bestimmte Hunderassen eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe aufweisen. Hunde würden nicht als aggressive Bestien geboren, sondern durch falsche Haltung dazu gemacht. Daher sei es wirksamer, wenn in Zukunft jeder Hundehalter dazu verpflichtet wird, seine Sachkunde in einer theoretischen und praktischen Prüfung unter Beweis zu stellen.

Rasselisten finden sich in vielen Länderhundeverordnungen - sie beinhalten gefährliche Hunderassen (Listenhunde), für deren Haltung spezielle Anforderungen erfüllt werden müssen. Die schleswig-holsteinische Regelung führt zwar nicht explizit gefährliche Hunderassen auf, nimmt jedoch Bezug auf das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz. Demnach werden im nördlichsten Bundesland Deutschlands etwa Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier als gefährlich eingestuft. Das Gleiche gilt für Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

Anhand von speziellen Kriterien sollen die Gemeinden dem FDP-Entwurf zufolge jedoch auch weiterhin Hunde als gefährlich einstufen können. Wer sich einen als gefährlich eingeschätzten Hund halten will, bräuchte eine behördliche Erlaubnis. Laut Lübecker Nachrichten steht auch die Regierungspartei SPD einer Reform des Hundegesetzes offen gegenüber. So sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Kai Dolgner, seine Partei werde die Wirkung des bestehenden Gesetzes im Fachausschuss prüfen und bei Bedarf überarbeiten.

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