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München, 19.5.2011 | 14:15 | tei
Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, alle Versicherten der pleite gegangenen City BKK aufzunehmen - zumindest theoretisch. In der Praxis sieht die Sachlage zum Teil anders aus: Einige Kassen haben bereits die Aufnahme von Patienten der City BKK verweigert. Nach Informationen vom Tagesspiegel verwehrte eine Berliner Ärztin kürzlich einer 92-jährigen Patientin der insolventen Kasse sogar die Behandlung.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.