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Kann ich zu jeder Krankenkasse wechseln?

Sie können grundsätzlich zu jeder gesetzlichen Krankenkasse wechseln, die für Versicherte in Ihrem Bundesland geöffnet ist. Sitzt die Personalstelle Ihres Arbeitgebers in einem anderen Bundesland, können Sie als Angestellter auch dort eine Kasse wählen.

Manche Kassen nur in bestimmten Bundesländern geöffnet

Das heißt umgekehrt: Nimmt eine Kasse keine Versicherten aus Ihrem Bundesland auf, können Sie nicht zu dieser Krankenkasse wechseln. So ist etwa die BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg nur in Baden-Württemberg geöffnet.
 
Beispiele: Krankenkassen für bestimmte Bundesländer

Krankenkasse Für Versicherte in
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg Baden-Württemberg
Bergische Krankenkasse Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen
AOK Plus Sachsen, Thüringen

 

Krankenkasse darf Kranke nicht ablehnen

Ist eine Krankenkasse für Ihr Bundesland geöffnet, können Sie sich dort versichern. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine gesetzliche Krankenversicherung, muss die Kasse Sie in jedem Fall aufnehmen.
 
Auch bei akuten oder chronischen Erkrankungen darf Sie keine gesetzliche Krankenkasse ablehnen. Anders als bei privaten Versicherern gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

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