Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 24.4.2012 | 13:23 | tei
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) plant, den Vertrieb der einzelnen Unternehmen von externen Wirtschaftsprüfern überwachen zu lassen. Die Kontrolleure sollen den Versicherern demnach künftig einmal im Jahr die Einhaltung des Anfang 2011 selbstauferlegten "Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten" bestätigen. Das geht aus einem Entwurf für die Neufassung des Kodex hervor, über den die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet.
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