Borreliose bei Landwirt ist Berufskrankheit
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 8.12.2011 | 18:13 | tei
Der in die Negativschlagzeilen geratene Versicherungskonzern Ergo zieht Konsequenzen aus den Skandalen des Jahres 2011. Wie Rolf Wiswesser, Vorstand der Ergo Versicherungsgruppe AG, während einer telefonischen Pressekonferenz mitteilte, müssen Wolfgang Thust, Manfred Rump und Herbert Knoll, drei Gründer des hauseigenen Finanzvertriebs HMI, ihren Hut nehmen. Auf Nachfrage erklärte Wiswesser, die Verträge mit den sogenannten "Urgenerälen" wurden einvernehmlich zum Jahresende hin aufgelöst.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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