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München, 18.10.2013 | 15:28 | mtr
Besserverdiener werden ab dem 1. Januar des kommenden Jahres stärker belastet: Wer mehr als 3.937 Euro brutto im Monat verdient, muss künftig höhere Sozialversicherungsbeiträge leisten. Grund hierfür ist Medienberichten zufolge ein Beschluss der Bundesregierung, demnach die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung erhöht wird. Zudem steigt auch die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Mehrheit der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ändert sich hingegen nichts.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt.
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.
Der BGH hat über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Die Richter erklärten die verhandelten Erhöhungen für teilweise unwirksam.