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Auszeichnung von Handelsblatt & ServiceValue CHECK24 ist der beste Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das hat ServiceValue im Auftrag des Handelsblatts ermittelt. CHECK24 sicherte sich bei der Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2024” den ersten Rang.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die CHECK24 Nirgendwo-Günstiger-Garantie

Wir möchten Ihnen immer das günstigste Angebot bieten! Daher bieten wir Ihnen die CHECK24 Nirgendwo-Günstiger-Garantie. Das heißt für Sie: Sollten Sie nach Abschluss einer privaten Krankenversicherung über CHECK24 bei einem anderen Vermittler einen günstigeren Preis erhalten, erstatten wir Ihnen die Beitragsdifferenz des ersten Vertragsjahres, bis zu 500 €.

Unsere Garantiebedingungen: Das günstigere Angebot ist verbindlich und identisch mit Ihrem CHECK24 Vertrag. Es liegt nicht länger als 30 Tage nach Abschluss des CHECK24 Vertrags zurück. Ausgenommen sind Gruppenverträge und Sonderkonditionen. Ihr CHECK24 Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens einem Jahr.

Wenn Sie ein günstigeres Angebot außerhalb des Vergleiches der privaten Krankenversicherung von CHECK24 verbindlich angeboten bekommen haben, dann senden Sie bitte den vollständigen Antrag des anderen Versicherers an untenstehende Anschrift. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung mit an, damit wir Ihnen den Differenzbetrag auszahlen können. Wir werden Ihre Unterlagen prüfen und uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

CHECK24 Vergleichsportal für Krankenversicherungen GmbH
PKV – Nirgendwo-Günstiger-Garantie
An der Alster 64
20099 Hamburg

TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit Der TÜV Saarland hat CHECK24 für die Kundenzufriedenheit ein „sehr gut“ verliehen. Damit ist das Unternehmen bereits das achte Mal in Folge mit der Bestnote ausgezeichnet worden.
Weitere Informationen finden Sie hier. Das „TÜV Kundenzufriedenheit“-Siegel wurde erteilt von:

TÜV Saarland Holding GmbH
Am TÜV 1
66280 Sulzbach
www.service-tested.de

Allianz
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Der kostenlose Tarifrechner für die private Krankenversicherung

Nutzen Sie für die private Krankenversicherung den Tarifrechner von CHECK24. Mit unserem Vergleichsrechner können Sie kostenlos und unverbindlich rund 4.300 verschiedene Tarifkombinationen miteinander vergleichen – so viele Tarife wie bei keinem anderen Portal am Markt.

Vergleich von zahlreichen Tarifen – ohne Eingabe persönlicher Daten

Für einen Vergleich müssen Sie dabei keine persönlichen Daten eingeben. Mit wenigen Angaben zu Ihrem gewünschten Versicherungsschutz zeigt Ihnen der CHECK24-Vergleich innerhalb von wenigen Sekunden passende Angebote an.

Auf einen Blick sehen Sie den Leistungsumfang und die Monatsbeiträge der einzelnen Tarife. Bei Arbeitnehmern wird zudem angezeigt, wie hoch der Beitragsanteil ist, den sie selbst zahlen müssen.

Bausteine der PKV individuell gestalten

Sie können Ihre Ergebnisse auf Wunsch weiter filtern. Dabei haben Sie die Möglichkeit, die Vorgaben für wichtige Bestandteile der privaten Krankenversicherung individuell anzupassen. Dazu zählen vor allem folgende Bausteine:

  • Selbstbeteiligung
  • Beitragsrückerstattung
  • Krankenhausleistungen (1- oder 2-Bett-Zimmer, Chefarzt-Behandlung)
  • Leistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • Leistungen für ambulante Behandlungen und Alternativmedizin
  • Krankentagegeld

Bei jedem Baustein können Sie bestimmen, wie der Versicherungsschutz gestaltet sein soll. So können Sie wählen, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ausfallen oder ab wann und in welcher Höhe die Versicherung ein Krankentagegeld zahlen soll.

Auf Wunsch persönliche Beratung per E-Mail oder Telefon

Haben Sie noch Fragen zu einzelnen Bausteinen oder zu bestimmten Tarifangeboten? Dann können Sie sich an unsere Kundenberater wenden. Die CHECK24-Berater beantworten Ihre Fragen gerne persönlich – schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Unsere Berater sind für Sie von 8 bis 20 Uhr erreichbar – Montag bis Freitag.

Teilnehmende Versicherer

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.