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Gemeinschaftskonten unterscheiden sich unter anderem bei Kosten, Voraussetzungen für eine kostenlose Kontoführung sowie den enthaltenen Leistungen. Ein Vergleich hilft dabei, das passende Angebot zu finden.
Teilen Sie uns Ihren monatlichen Geldeingang für das Gemeinschaftskonto mit und wir zeigen Ihnen, welche Konten Sie ohne Kontoführungsgebühren erhalten können.
Einige Banken bieten Gemeinschaftskonten auch ohne Mindestgeldeingang kostenlos an.
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Persönliches Beratungsangebot
Sonderleistungen
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Weitere Bankleistungen
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Bargeldauszahlung an Geldautomaten
Bargeldauszahlung an fremden Geldautomaten in Fremdwährung
Bargeldauszahlung in der Bankfiliale / Handel
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Bonusbedingungen
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Viele Girokonten – unterschiedliche Gebühren, Leistungen und Bedingungen. Wir bringen Klarheit für Sie.
Unsere CHECK24 Experten analysieren die unterschiedlichen Modelle anhand eines klaren Bewertungssystems.
Dabei kombinieren sie objektive Leistungsdaten der Banken mit tausenden echten Kundenerfahrungen.
Bewertet werden:
Das Ergebnis: Eine transparente Gesamtnote, die Ihnen die Suche nach dem passenden Konto deutlich erleichtert.
Sie können die Ergebnisse jederzeit so sortieren, wie es für Sie passt: nach Preis-Leistung, Beliebtheit oder der reinen Leistung.
Die Sortierungen werden sorgfältig durch die CHECK24-Experten geprüft und können von den Banken nur durch ein verbessertes Produkt positiv beeinflusst werden. CHECK24 erhält eine Provision von der entsprechenden Bank, wenn ein Angebot nach dem Vergleich abgeschlossen wird. Als Kunde ist der gesamte Service von CHECK24 für Sie kostenlos.
CHECK24 wurde bereits mehrfach für seine Benutzerfreundlichkeit, Kompetenz und Servicequalität ausgezeichnet. Unser Girokonto-Vergleich basiert auf klaren Bewertungskriterien, echten Kundenerfahrungen und unabhängigen Expertenanalysen.
So sehen Sie sofort, welche Girokonten wirklich zu empfehlen sind – fair, verständlich und transparent bewertet.
Bevor Sie ein Gemeinschaftskonto eröffnen, sollten Sie überlegen, welcher Bankentyp am besten zu Ihren gemeinsamen Bedürfnissen passt.
Ein Gemeinschaftskonto wird – anders als ein gewöhnliches Girokonto – von mehreren Personen geführt und läuft auf die jeweiligen Namen. Entsprechend sollten alle Beteiligten die wichtigsten Unterschiede, wie die gemeinsame Haftung, mögliche Steuern oder Rechte und Pflichten bei Auflösung, kennen.
Wer darauf achtet, kann von der einfachen gemeinsamen Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben im Alltag profitieren – ob als Paar, in einer Wohngemeinschaft, unter Verwandten oder Freunden.
Bei einem Gemeinschaftskonto bei dem die Kontoinhaber dieselben Rechte haben, haben sie auch dieselben Pflichten:
Da das Guthaben immer zu gleichen Teilen allen Kontoinhabern zugeordnet wird, unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat, kann das Finanzamt dies unter Umständen als Schenkung werten:
Ein Gemeinschaftskonto muss meist von beiden Kontoinhabern aufgelöst werden.
Bei einigen wenigen Gemeinschaftskonten ist die Kündigung durch einen der Kontoinhaber ausreichend.
Stirbt einer der Kontoinhaber, hängt es von der Kontoart ab, wie das Konto weitergeführt wird.
Nach Vorlage erforderlicher Unterlagen – meist Sterbeurkunde, Erbnachweis und Ausweisdokument – kann das Konto umgeschrieben oder in ein reguläres Konto umgewandelt werden. Die Anteile am Konto müssen mit den Erben des Verstorbenen geklärt und eventuell aufgeteilt werden.
Erb- und steuerrechtliche Fragen rund um das Gemeinschaftskonto (Erbschaftsteuer, Zugriffsrechte, Aufteilung) sind oft komplex.
Im Zweifel empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung (Erbrecht) bzw. eine Steuerberatung.
Damit Sie Ihre gemeinsame finanzielle Situation, sowie Einnahmen und Ausgaben im Blick haben und bestmöglich verwalten können, bietet das Gemeinschaftskonto die ideale Basis.
Damit das gemeinsame Konto eine echte Bereicherung wird, gehören vor allem gute Absprachen und klare Kommunikation zu den Voraussetzungen.
Alles Wichtige dazu sehen Sie zusammengefasst im Video.
Ein Gemeinschaftskonto ist kostenlos, wenn die jeweilige Bank keine Kontoführungsgebühren erhebt oder Sie die Voraussetzungen für die Gebührenfreiheit erfüllen. Je nach Anbieter kann dies beispielsweise an einen monatlichen Geldeingang, ein bestimmtes Alter oder die Art der Kontonutzung geknüpft sein. Auch für Karten oder einzelne Leistungen können Kosten anfallen.
Für eine typische Kontonutzung zahlen Verbraucher laut Stiftung Warentest im Durchschnitt 127 Euro pro Jahr. Umso wichtiger ist es, die Konditionen verschiedener Banken sorgfältig zu vergleichen.
Im CHECK24 Girokontovergleich können Sie gezielt nach kostenlosen Gemeinschaftskonten filtern. Außerdem lassen sich Konten ohne Mindesteingang, mit günstigen Dispozinsen oder kostenlosen Bankkarten finden.
Haben Sie das passende Angebot gefunden, können Sie das Gemeinschaftskonto direkt online eröffnen.
Die Kosten für ein Gemeinschaftskonto ähneln denen, die auch bei einem Einzelkonto anfallen können.
Entsprechend lohnt sich ein besonderes Augenmerk auf folgende Punkte:
Eine Alternative zum Gemeinschaftskonto ist ein Konto mit Vollmacht. Es handelt sich dabei um ein Einzelkonto mit einer Bevollmächtigung für eine oder mehrere Personen. Auf diese Art ist die Verwaltung des Kontos von mehr als zwei Personen möglich, während dies bei einem klassischen Gemeinschaftskonto oft nicht der Fall ist.
Bei den meisten Banken kann die Kontovollmacht für das Haupt- oder ein Nebenkonto erstellt werden.
Während alle Banken die Möglichkeit bieten, Kontovollmachten – auch über den Tod hinaus – zu erstellen, hat die Neobank N26 den Begriff "Shared Space" geprägt. Sie bietet bestimmten Kundengruppen die Möglichkeit, Unterkonten zum Hauptkonto zu erstellen. Zu diesen können, wie zu einer Chat-Gruppe, Personen eingeladen werden. Bei Annahme der Einladung können diese Geld einzahlen oder überweisen, den Space aber auch jederzeit eigenständig verlassen oder vom Kontoinhaber entfernt werden.
Ähnliche Modelle bieten auch andere Neobanken wie zum Beispiel die bunq. Voraussetzung ist immer, dass alle Beteiligten ihr Konto bei der jeweiligen Bank haben. Bei einer regulären Bevollmächtigung ist das nicht nötig.
Bei einem klassischen Gemeinschaftskonto sind beteiligte Personen gleichberechtigte Mitinhaber.
Entsprechend lohnt es sich für:
Bei einem Konto mit Vollmacht bleibt das Konto im Besitz eines einzelnen Inhabers, der anderen ein Nutzungsrecht erteilt.
Es lohnt sich für:
| Gemeinschaftskonto | Konto mit Vollmacht/ Shared Space | |
| Wer kann das Konto nutzen? | i. d. R. 2 Personen | mehrere Personen, je nach Geldinstitut |
| Wer hat Zugriff auf Guthaben und Dispo? | beide Kontoinhaber | der Kontoinhaber und alle Bevollmächtigten |
| Wer kann eine Girocard bekommen? | beide Kontoinhaber | der Kontoinhaber und Bevollmächtigten (Ausnahme N26: keine Zusatzkarte möglich) |
| Wer haftet für eine Überziehung? | beide Kontoinhaber | der Kontoinhaber |
| Wer kann das Konto eröffnen, umschreiben, kündigen? | beide Kontoinhaber | der Kontoinhaber |
Neben einer Konto-Alternative gibt es auch spezielle Apps, die bei der Organisation von Ausgaben unterstützen. Die Beteiligten tragen jeweils ihre Posten ein und die App berechnet zu einem gewünschten Stichtag benötige Ausgleichszahlungen.
Solche Apps eignen sich besonders für zum Beispiel gemeinsame Urlaube mit mehreren Personen. Langfristig gesehen ist ein Gemeinschaftskonto die bessere Lösung, da es mehr Transparenz bietet und die entsprechenden Apps ein hohes Maß an Disziplin und regelmäßige sowie korrekte Eintragungen erfordern.
Der Trend geht zu mehr Unabhängigkeit. Das zeigen Umfragen im Auftrag der Postbank.
Auch wenn Sie ein Gemeinschaftskonto mit Ihrem Partner als Oder-Konto eröffnen, sollten Sie Ihr persönliches Girokonto dafür nicht kündigen. Nur so können Sie auch in Zukunft klar zwischen Ihren persönlichen und den gemeinsamen Geldangelegenheiten unterscheiden.
Sie sollten mit dem zweiten Kontoinhaber genau festlegen:
Wie viel eingezahlt wird, hängt allein von den Absprachen zwischen den Inhabern ab. Mit klarer Kommunikation vermeiden Sie komplizierte rechtliche Fragen, die sich zum Beispiel im Todesfall oder bei einer Trennung ergeben können.
Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ähnelt der eines Einzelkontos, allerdings müssen beide Kontoinhaber den Antrag gemeinsam stellen. Die zwei Kontoinhaber geben ihre persönlichen Daten an und legitimieren sich mit einem gültigen Ausweisdokument.
Je nach Bank gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Manche Anbieter verlangen, dass beide Kontoinhaber dieselbe Meldeadresse haben, andere ermöglichen ein Gemeinschaftskonto auch bei unterschiedlichen Wohnsitzen.
In den meisten Fällen wird das Gemeinschaftskonto direkt eröffnet. Wenige Banken bieten es jedoch nur als Ergänzung zu bereits bestehenden Einzelkonten an.
Filter „Gemeinschaftskonto“ auswählen (mit oder ohne Bedingungen wie Gehaltseingänge) und Angebote miteinander vergleichen.
Wichtigste Daten beider Personen korrekt und vollständig eingeben, um das Partnerkonto zu eröffnen.
Identität von beiden per PostIdent, VideoIdent, BankIdent oder eID bestätigen und je nach Bank Unterlagen unterschreiben.
Ein Gemeinschaftskonto ist ebenso sicher wie ein Einzelkonto und bietet sowohl finanzielle als auch technische Sicherheit.
Durch die gesetzliche Einlagensicherung ist Ihr Geld geschützt:
Beim Online-Banking werden moderne Sicherheitsstandards eingesetzt, darunter:
Wichtig ist, dass beide Kontoinhaber ihre Zugangsdaten vertraulich behandeln und sichere Geräte für den Zugriff auf das Konto nutzen.
Sofern beide Parteien damit einverstanden sind, ist die Umwandlung eines bestehenden Gemeinschaftskontos in ein Einzelkonto bei den meisten Banken problemlos möglich.
Beide Kontoinhaber müssen der Umwandlung per Unterschrift zustimmen. Für viele Paare ist es bei einer Trennung jedoch einfacher, das Oder-Konto aufzulösen und zwei getrennte Girokonten zu eröffnen.
Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.
Wenn die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos nicht möglich ist, liegt das daran, dass die Bedingungen der Bank (zum Beispiel ausreichende Bonität, Wohnsitz in Deutschland) nicht erfüllt werden. Oder es liegt an der Tatsache, dass nur bestimmte Kontomodelle als Gemeinschaftskonto zugelassen sind (Basiskonten oder P-Konten lassen sich nicht gemeinschaftlich führen).
Es lohnt sich, vorab die Kriterien der Bank zu prüfen und verschiedene Anbieter über CHECK24 zu vergleichen. So erhöhen Sie die Chance, ein passendes Konto zu finden.
Wenn die Eröffnung weiterhin scheitert, kann ein gemeinsames Einzelkonto (eine Person als Inhaber, die andere mit Vollmacht) eine Übergangslösung sein – auch wenn dies nicht den gleichen rechtlichen Status wie ein echtes Gemeinschaftskonto hat.
Ja, das Gehalt kann auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen werden, sofern der Arbeitnehmer Kontoinhaber des Gemeinschaftskontos ist. Das ist bei einem sogenannten Oder-Konto oder Und-Konto der Fall, da beide Kontoinhaber rechtlich Inhaber des Kontos sind.
Anders sieht es aus, wenn das Gehalt auf das Einzelkonto einer anderen Person überwiesen werden soll, etwa ausschließlich auf das Konto des Ehepartners. Viele Banken lehnen dies ab. Hintergrund sind die Vorgaben des Geldwäschegesetzes: Banken müssen prüfen, ob Zahlungseingänge dem Kontoinhaber tatsächlich zustehen und dürfen ungewöhnliche Zahlungsströme nicht unbeachtet lassen.
Ein Konto für zwei wird von der Schufa grundsätzlich wie jedes andere Girokonto behandelt. Die Eröffnung allein wirkt sich nicht negativ auf den Schufa-Score aus.
Relevant ist vielmehr, wie viele Girokonten oder Kreditkarten Sie innerhalb kurzer Zeit beantragen oder eröffnen. Nach dem Schufa-Score-Modell können viele Anfragen oder Abschlüsse innerhalb von zwölf Monaten die Bonität beeinträchtigen. Mehrere Anfragen innerhalb von 28 Tagen werden jedoch nur einmal gewertet, damit ein Kontovergleich keine mehrfachen Nachteile verursacht.
Umgekehrt können langjährig bestehende und ordentlich geführte Girokonten – auch Gemeinschaftskonten – sich positiv auf den Schufa-Score auswirken.
Entscheidend ist daher nicht die Kontoart, sondern ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Konto.
Ja, bei einigen Banken ist das möglich. Ob ein Gemeinschaftskonto Spaces, Pockets oder Unterkonten unterstützt, hängt jedoch vom jeweiligen Anbieter ab. Mit solchen Funktionen lassen sich gemeinsame Rücklagen – etwa für Urlaub, Miete oder größere Anschaffungen – übersichtlich getrennt verwalten.
Im CHECK24 Girokontovergleich erkennen Sie bei den Produktdetails unter „Sonderleistungen“, ob ein Gemeinschaftskonto Unterkonten, Spaces oder ähnliche Budgetfunktionen bietet. So finden Sie schnell ein Konto, das zu Ihren gemeinsamen Finanzgewohnheiten passt.
Nein, ein Kontoinhaber kann ein Gemeinschaftskonto nicht einseitig sperren lassen, um den Zugriff der anderen Person zu verhindern.
Stattdessen kann bei der Bank eine Umstellung der Verfügungsberechtigung auf gemeinsame Verfügung beantragt werden, sodass keine Partei mehr allein handeln kann.
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