Um Ihre Kreditkarte zu kündigen, stehen Ihnen meistens mehrere Wege zur Verfügung. Einige Herausgeber bieten die Möglichkeit, die Kündigung über die App oder per E-Mail vorzunehmen, andere lassen nur die Kündigung per Post zu.
Folgende Wege können Ihnen begegnen:
Um herauszufinden, wie Sie Ihre Kreditkarte bevorzugt kündigen, informieren Sie sich am besten direkt beim Kreditkartenanbieter. Sie können immer schriftlich per Post kündigen, am besten per Einschreiben, um sicher zu gehen, dass Ihre Kündigung auch angekommen ist.
Die Tabelle zeigt Beispiele von Kreditkarten aus dem CHECK24 Kreditkartenvergleich, die ohne Konto abschließbar sind. Die Angaben zu Kündigungsfristen und bevorzugte Kündigungswege stammen von den Kartenanbietern (Stand Oktober 2025).
Kreditkarte | Kündigungsfrist | Bevorzugter Kündigungsweg |
| Gebührenfrei Mastercard GOLD | keine | App, im Kundenportal |
| Easybank Visa / Platinum / Gold | ein Monat | Online-Banking, App, per Post |
| Hanseatic Bank GenialCard / GoldCard / awa7 | keine | E-Mail, Post, Kontaktformular |
| TF Mastercard Gold | keine | |
| Santander BestCard Basic | keine | Post |
| Consors Finanz Mastercard | keine | Kündigungsformular auf der Seite |
| Extra Karte | keine | |
| Hilton Honors Credit Card | keine | Post, E-Mail |
| Payback Visa Karte | keine | Post inkl. zerschnittener Karte |
| Payback American Express Karte | ein Monat | Post, telefonisch |
Wenn Sie Ihre Kreditkarte postalisch kündigen, benötigen Sie ein Kündigungsschreiben. Dieses muss die wichtigsten Angaben enthalten, damit die Bank Ihren Kündigungswunsch zuordnen kann.
In ein Kündigungsschreiben gehört:
Viele Kreditkartenanbieter lassen eine Kündigung jederzeit zu, bei einigen müssen Sie aber eine Kündigungsfrist einhalten.
Wann genau Ihre Kreditkarte ihre Gültigkeit nach Eingang der Kündigung verliert, ist wichtig für Ihre Planung: Haben Sie noch keine neue Karte, sollten Sie so lange warten, bis diese einsetzbar ist, damit Sie in der Zwischenzeit nicht ohne Kreditkarte sind.
Ob Sie eine Kündigungsfrist einhalten müssen und wie lang diese ist, erfahren Sie direkt bei Ihrer Bank, in deren allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Unterlagen, die Sie mit der Kreditkarte postalisch oder digital erhalten haben.
Ihr Kreditkartensaldo muss bei der Kündigung ausgeglichen sein. Sie sollten also offene Rechnungen überweisen beziehungsweise warten, bis die Bank den offenen Betrag per Lastschrift eingezogen hat – je nachdem, welchen Zahlungsweg Sie vereinbart haben.
Läuft auf Ihre Kreditkarte eine Ratenzahlung, können Sie die Bank bitten, die Beträge künftig direkt von Ihrem Girokonto abzubuchen. Dies sollten Sie klären, bevor Sie kündigen.
Auf einige Kreditkarten können Sie ein Guthaben aufbuchen. Dies sollten Sie auf Ihr Girokonto überweisen oder der Bank im Kündigungsschreiben mitteilen, auf welches Konto sie es überweisen soll.
Verlangt Ihr Anbieter eine Jahresgebühr für die Kreditkarte, wird er Ihnen diese anteilig auf das angegebene Konto zurückerstatten.
In der Kreditkarte ist Elektronik verbaut. Deshalb gehört sie nicht in den Hausmüll, sondern in den Elektroschrott. Nach dem Zerschneiden können Sie die Teile zum Beispiel bei einem Wertstoffhof, in kommunalen Sammelstellen, Recyclinghöfen oder Depotcontainer abgeben. Oft nehmen auch Supermärkte und Drogerien kleine Mengen Elektroschrott an.
Eine Kreditkarte können Sie schnell und einfach in wenigen Schritten kündigen. Einige Herausgeber bieten dazu sogar bequeme Online-Möglichkeiten an. Denken Sie daran, dass keine offenen Transaktionen mehr vorhanden sein sollten, bevor Sie kündigen.
Ja, die Bank kann ihre Kreditkarte kündigen. Dazu muss sie eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten. Einige Banken lassen Ihnen mehr Zeit, wenn zum Beispiel noch eine Ratenzahlung zu begleichen ist. Sie kann Ihnen auch fristlos kündigen, wenn die Bank Ihnen Fehlverhalten vorwirft. Das kann der Fall sein, wenn Sie Ihre Kartendaten nicht ausreichend schützen oder bei Abschluss falsche Angaben gemacht haben.
Wenn Sie in finanzielle Not geraten und die Jahresgebühr, die Sie vielleicht für die Kreditkarte zahlen, dringend benötigen, können Sie die Bank um eine außerordentliche Kündigung bitten. Hier sind Sie auf die Kulanz des Kartenanbieters angewiesen. Meistens ist eine außerordentliche Kündigung in solchen Fällen möglich.
Die meisten Kreditkartenherausgeber empfehlen Ihnen die Vernichtung der Karte. Sorgen Sie dafür, dass die Daten darauf unlesbar sind, indem Sie den Chip, die Kartennummer und Ihren Namen zerschneiden. Einige Anbieter verlangen, dass Sie die Kreditkarte an diesen zurückschicken.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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