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Der CHECK24 Girokonto-Vergleich zeigt Ihnen auf einen Blick eine große Auswahl attraktiver Girokonten. Viele davon sind kostenlos und auf Wunsch auch als Gemeinschaftskonto nutzbar.
Das folgende Ranking, das wir für Sie regelmäßig aktualisieren und prüfen, zeigt die beliebtesten Gemeinschaftskonten, basierend auf der Attraktivität der Produktleistungen sowie den Anträgen bisheriger Kunden:
Konto
Karte
Bargeld
Bonus
Nachhaltigkeit
Zufriedenheit
Kontozugriff
Banking App
Online-Banking (Sicherheitsverfahren)
Persönliches Beratungsangebot
Sonderleistungen
Mobiles Bezahlen
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit in Deutschland
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit im Ausland
Bargeld im Handel
Bargeldeinzahlung
Weitere Bankleistungen
Monatliche Kontoführung
Dispozins
Buchungen (Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift)
Ausgabe einer Girocard
Ausgabe einer Debitkarte
Einsatz der Karten zum Bezahlen in Fremdwährung
Bargeldauszahlung an Geldautomaten
Bargeldauszahlung an fremden Geldautomaten in Fremdwährung
Bargeldauszahlung in der Bankfiliale / Handel
Bargeldeinzahlung
Bonus
Bonusbedingungen
Cashback
Cashback-Programm
Habenzins
Einlagensicherung
Service Information
Nachhaltigkeit
Bankendetails
Konto
Karte
Bargeld
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Kontozugriff
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Sonderleistungen
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84% Weiterempfehlung
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Damit Sie sich im Dschungel der vielen Girokonto-Angebote leichter zurechtfinden, haben unsere CHECK24 Girokontoexperten ein Bewertungssystem entwickelt. Darin verbinden wir die wichtigsten Leistungsmerkmale der Banken mit den Erfahrungen unserer Kunden.
Bewertet werden unter anderem die zentralen Funktionen des Kontos, Kartenangebote sowie mögliche Prämienbedingungen. Aus allen Einzelbewertungen entsteht eine transparente Gesamtnote.
Im CHECK24 Girokonto-Vergleich können Sie die Ergebnisse anschließend so sortieren, wie es für Ihre Entscheidung am hilfreichsten ist, zum Beispiel nach Leistung, Preis-Leistung oder Kontonote.
CHECK24 wurde bereits mehrfach für seine Benutzerfreundlichkeit, Kompetenz und Servicequalität ausgezeichnet. Unser Girokonto-Vergleich basiert auf klaren Bewertungskriterien, echten Kundenerfahrungen und unabhängigen Expertenanalysen.
So sehen Sie sofort, welche Girokonten wirklich zu empfehlen sind – fair, verständlich und transparent bewertet.
Ein Gemeinschaftskonto wird – anders als ein gewöhnliches Girokonto – von mehreren Personen geführt. In den meisten Fällen können Sie dieses Konto mit einem weiteren Kontoinhaber eröffnen. Das Konto läuft dann auf beide Namen.
Als Mitkontoinhaber haben Sie jederzeit Zugriff auf das Konto und verfügen über die gleichen Rechte und Pflichten:
Es kann sinnvoll sein, parallel ein Einzelkonto zu führen. Auf dem eigenen Konto behalten Sie allein die Kontrolle und können Ihre persönlichen Finanzen unabhängig vom Partner organisieren.
Damit Sie gemeinsam Ihre Finanzen bestmöglich verwalten können, bietet das Gemeinschaftskonto die ideale Basis.
Es gibt jedoch abseits des Kontos selbst ein paar Dinge, die Sie beachten sollten, damit das gemeinsame Konto eine Bereicherung wird.
Alles Wichtige dazu sehen Sie zusammengefasst im Video.
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten des Partnerkontos: das Und-Konto und das Oder-Konto. In der Praxis bieten viele Banken jedoch nur das Oder-Konto an, bei dem beide Kontoinhaber unabhängig voneinander handeln können.
Nur wenige Banken bieten die Möglichkeit eines Gemeinschaftskontos als Und-Konto an, bei dem alle Beteiligten für jede Transaktion unterschreiben müssen. Da dies für den täglichen Gebrauch weniger geeignet ist und oft nur von Gruppen genutzt wird, die sich gegenseitig wenig vertrauen, wie zum Beispiel Erbengemeinschaften.
Ein Gemeinschaftskonto ist immer sinnvoll, wenn Sie zusammen mit einer anderen Person Finanzen verwalten.
Dabei spielt es meist keine Rolle in welchem Verhältnis Sie zueinanderstehen. Sie wollen beispielsweise als Geschwisterpaar oder Freunde ein Konto führen? Das ist bei den meisten Banken kein Problem.
Typische Einsatzmöglichkeiten sind:
Wer als Paar einen gemeinsamen Haushalt führt, teilt sich häufig Ausgaben wie Miete, Strom oder Kosten für das gemeinsame Auto.
Mit einem gemeinschaftlichen Konto lassen sich diese nicht nur einfacher verwalten, sondern auch gerechter aufteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Konto als Ehepaar oder unverheiratet führen.
Ähnlich wie Paare teilen sich auch Wohngemeinschaften bestimmte Ausgaben. Neben Miete und Nebenkosten können Mitbewohner über das gemeinsame Konto auch Ausgaben für die WG bezahlen, wie zum Beispiel Möbel für einen Gemeinschaftsraum oder ein gemeinsames Abendessen.
Auch im geschäftlichen Bereich oder in Vereinen kann es sinnvoll sein, ein Gemeinschaftskonto einzurichten – zum Beispiel zusammen mit einem anderen Firmengründer.
Für Erbengemeinschaften kann das Gemeinschaftskonto die Verwaltung der gemeinsamen Einkünfte erleichtern – zum Beispiel der Mieteinnahmen aus einer geerbten Immobilie.
Bitte beachten Sie, dass im CHECK24 Girokontovergleich derzeit keine Geschäftskonten zur Verfügung stehen.
Nutzen Sie im Girokonto-Vergleich von CHECK24 die Filtermöglichkeit „Gemeinschaftskonto“, um sich anzeigen zu lassen, welche Bank ein Gemeinschaftskonto anbietet.
Auch Girokonten mit Prämie stehen zur Wahl.
Haben Sie sich für ein passendes Partnerkonto entschieden, können Sie dieses direkt online über CHECK24 ein Konto eröffnen.
Geben Sie im Online-Antrag die wichtigsten Daten beider Personen, die verfügungsberechtigt sind, an.
Um die Eröffnung abzuschließen, müssen Sie jeweils Ihre Identität bestätigen. Dazu stehen je nach Bank verschiedene Verfahren zur Verfügung: PostIdent, VideoIdent oder SofortIdent.
Halten Sie dafür Ihre gültigen Ausweisdokumente bereit.
Ein Gemeinschaftskonto ist ebenso sicher wie ein Einzelkonto. Durch die gesetzliche Einlagensicherung ist Ihr Geld geschützt. Die Gemeinschaftskonten, die Sie im CHECK24 Girokontovergleich finden, sind bis zu 100.000 Euro pro Kontoinhaber abgesichert. Haben also zwei Personen ein Konto, sind insgesamt 200.000 Euro geschützt. Einige Banken sichern darüber hinaus höhere Beträge über zusätzliche Sicherungsfonds ab.
Auch das Online-Banking bei einem Gemeinschaftskonto steht dem bei einem Einzelkonto in nichts nach. Es werden moderne Sicherheitsstandards eingesetzt, darunter:
Wichtig ist, dass beide Kontoinhaber ihre Zugangsdaten vertraulich behandeln und sichere Geräte für den Zugriff nutzen.
Für eine typische Kontonutzung zahlen Verbraucher laut Stiftung Warentest 125 Euro pro Jahr. Doch das muss nicht sein: Es lohnt sich, die Konditionen verschiedener Banken genau zu vergleichen. Im CHECK24 Girokontovergleich stehen Ihnen praktische Filtermöglichkeiten zur Verfügung, mit denen Sie gezielt nach Konten suchen können, die ohne Gebühren auskommen.
Dabei sollten Sie folgende Kosten berücksichtigen:
Bei einem Partnerkonto müssen Sie sich über Steuern normalerweise keine Gedanken machen. Das wird für das Finanzamt in Deutschland steuerlich erst dann relevant, wenn sehr hohe Beträge über das Konto fließen und ein Kontoinhaber deutlich mehr einbezahlt als der andere. Der Grund dafür ist, dass das Guthaben beiden Kontoinhabern zugerechnet wird – zahlen Sie zum Beispiel mehr ein als Ihr Mitkontoinhaber, kann die Hälfte des mehr eingezahlten Betrags als Schenkung angesehen werden.
Damit eine Schenkung steuerfrei bleibt, darf der jeweilige Freibetrag nicht überschritten werden. Für unverheiratete Paaren liegt dieser bei 20.000 Euro in einem Zeitraum von zehn Jahren, für Eheleute bei 500.000 Euro.
Stirbt einer der Kontoinhaber, hängt es von der Kontoart ab, wie das Gemeinschaftskonto weitergeführt wird.
Der Kontoinhaber kann das Gemeinschaftskonto nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen – meist Sterbeurkunde, Erbnachweis und Ausweisdokument – auf sich umschreiben lassen oder in ein Einzelkonto umwandeln.
Wichtig ist, dass das Guthaben nicht automatisch dem überlebenden Partner allein gehört: Die Anteile am Konto müssen mit den Erben des Verstorbenen geklärt werden und richten sich nach dem Testament oder Erbschein.
Ein Gemeinschaftskonto muss meist von beiden Kontoinhabern aufgelöst werden. Bei einigen wenigen Gemeinschaftskonten ist die Kündigung durch einen der Kontoinhaber ausreichend.
Die genauen Regelungen zu Ihrem Konto finden Sie in den Geschäftsbedingungen Ihrer Bank. Möglich ist in vielen Fällen jedoch eine Umwandlung in ein Einzelkonto. Das vorhandene Guthaben steht in der Regel beiden Parteien je zur Hälfte zu.
Genauso wie Sie als Mitkontoinhaber über das gesamte Guthaben verfügen können, haften Sie bei einer Überziehung für den gesamten in Anspruch genommenen Dispokredit – unabhängig davon, welcher Kontoinhaber das Gemeinschaftskonto überzogen hat.
Ist einer der beiden Kontoinhaber von einer Pfändung betroffen, kann dies ebenfalls das gesamte Guthaben betreffen. Informieren Sie sich über finanzielle Probleme Ihres Partners, bevor Sie ein gemeinsames Konto eröffnen, um böse Überraschungen vermeiden zu können.
Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.
Auch wenn Sie ein Gemeinschaftskonto mit Ihrem Partner als Oder-Konto eröffnen, sollten Sie Ihr persönliches Girokonto dafür nicht kündigen. Nur so können Sie auch in Zukunft klar zwischen Ihren persönlichen und den gemeinsamen Finanzen unterscheiden.
In jedem Fall sollten Sie mit dem zweiten Kontoinhaber genau festlegen, welche Zahlungen über das Konto abgewickelt werden sollen, wie viel Geld jeder dazu beiträgt und was mit einem eventuell vorhandenen Guthaben geschehen soll. So vermeiden Sie komplizierte rechtliche Fragen, die sich zum Beispiel im Todesfall oder bei einer Trennung ergeben können.
Eine Alternative zum Gemeinschaftskonto ist ein Konto mit Vollmacht – im Grunde ein Einzelkonto mit einer Vollmacht für eine oder mehrere Personen. Die Bevollmächtigten können dann genau wie der Kontoinhaber auf das vorhandene Guthaben und den Kreditrahmen des geteilten Kontos zugreifen.
Ein Konto mit Vollmacht bietet sich zum Beispiel an, wenn mehr als zwei Personen ein Konto nutzen möchten. Als Kontoinhaber sollte Ihnen allerdings bewusst sein, dass Sie in diesem Fall alleine für den Kreditrahmen haften. Dafür können Sie alle wichtigen Entscheidungen – von der Kündigung des Kontos bis zum Widerruf einer Vollmacht – alleine treffen, ohne sich mit den Bevollmächtigten abzustimmen.
| Gemeinschaftskonto | Konto mit Vollmacht | |
| Wer kann das Konto nutzen? | i.d.R. 2 Personen | beliebig viele Personen |
| Wer hat Zugriff auf Guthaben und Dispo? | beide Kontoinhaber | der Kontoinhaber und alle Bevollmächtigten |
| Wer kann eine Girocard bekommen? | beide Kontoinhaber | nur der Kontoinhaber und alle Bevollmächtigten |
| Wer haftet für eine Überziehung? | beide Kontoinhaber | nur der Kontoinhaber |
| Wer kann das Konto eröffnen, umschreiben, kündigen? | beide Kontoinhaber (nur gemeinsam) | nur der Kontoinhaber |
Sofern beide Parteien damit einverstanden sind, ist die Umwandlung eines bestehenden Gemeinschaftskontos in ein Einzelkonto in der Regel problemlos möglich.
Wenn sich zum Beispiel ein Paar trennt und nur eine Person das Konto weiterführen möchte, müssen beide Kontoinhaber unterschreiben und der Umwandlung zustimmen. Für viele Paare ist es bei einer Trennung einfacher, das Oder-Konto aufzulösen und zwei getrennte Girokonten zu eröffnen.
Wenn die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos nicht möglich ist, liegt das daran, dass die Bedingungen der Bank (zum Beispiel ausreichende Bonität, Wohnsitz in Deutschland) nicht erfüllt werden. Oder es liegt an der Tatsache, dass nur bestimmte Kontomodelle als Gemeinschaftskonto zugelassen sind (Basiskonten oder P-Konten lassen sich nicht gemeinschaftlich führen).
Es lohnt sich, vorab die Kriterien der Bank zu prüfen und verschiedene Anbieter über CHECK24 zu vergleichen. So erhöhen Sie die Chance, ein passendes Konto zu finden.
Wenn die Eröffnung weiterhin scheitert, kann ein gemeinsames Einzelkonto (eine Person als Inhaber, die andere mit Vollmacht) eine Übergangslösung sein – auch wenn dies nicht den gleichen rechtlichen Status wie ein echtes Gemeinschaftskonto hat.
Ein Gemeinschaftskonto kann problemlos mit Apple Pay und Google Pay genutzt werden, sofern beide Kontoinhaber eigene Karten haben und die Bank mobiles Bezahlen unterstützt.
In der Praxis bedeutet das: Die zwei Kontoinhaber können Zahlungen direkt über ihr Smartphone oder ihre Smartwatch vornehmen. Die Abbuchungen laufen dann als gemeinsame Ausgaben über das Konto.
Ein Gemeinschaftskonto ist technisch und rechtlich genauso gegen Angriffe von außen geschützt wie ein Einzelkonto. Banken setzen dieselben Sicherheitsmechanismen ein, unabhängig davon, wie viele Kontoinhaber es gibt.
Der Zugang zum Online-Banking ist nur mit individuellen Zugangsdaten, PIN und zusätzlicher TAN-Freigabe möglich. Alle Online-Banking-Prozesse laufen über gesicherte Verbindungen, sodass Daten während der Übertragung in der Regel nicht abgefangen werden können.
Jeder Kontoinhaber ist grundsätzlich allein verfügungsberechtigt und kann über die gemeinsame Kundenbeziehung sowie Gemeinschaftskonten selbstständig verfügen, diese auflösen oder Vollmachten erteilen.
Allerdings kann ein Kontoinhaber ein Gemeinschaftskonto nicht einseitig sperren lassen, um den Zugriff der anderen Person zu verhindern.
Stattdessen kann bei der Bank beantragt werden, die Verfügungsberechtigung auf eine gemeinsame Verfügung umzustellen, sodass keine Partei mehr allein handeln kann.
Für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos mit Dispokredit erfolgt in der Regel eine Schufa-Abfrage sowie eine entsprechende Meldung an die Schufa. Dadurch kann die Anzahl der bestehenden Konten als mögliche finanzielle Belastung bewertet werden.
Steigt das Risiko, dass Verpflichtungen nicht vollständig zurückgezahlt werden, kann sich dies negativ auf den eigenen Schufa-Score auswirken. Es gibt Girokonten, für deren Eröffnung die Banken keine Schufa-Prüfung durchführen.
Hinweis: Im CHECK24 Girokontovergleich stehen aktuell keine Gemeinschaftskonten ohne Schufa zur Verfügung.
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