Privathaftpflicht: Haftung und Versicherungsschutz beim Schlittenfahren
München, 15.1.2024 | 13:06 | dmi
Die Wintersaison ist da und lädt zum Skifahren, Snowboarden und Rodeln in den Bergen Europas ein. Allerdings bleiben Unfälle nicht aus. Bereits ein Zusammenstoß kann zu hohen Personenschäden führen. Eine richtige Absicherung ist deshalb besonders wichtig. Rodler sollten hierbei wissen, wann sie bei einem Schlittenunfall haften und wie sie sich bestmöglich finanziell absichern.
Je nach Sachlage kann bei einem Schlittenunfall die Antwort auf die Haftungsfrage allerdings auch anders ausfallen. Sind beispielsweise mehrere Personen an einem Unfall beteiligt, muss zur Ermittlung des Unfallverursachers der Unfallhergang genau geprüft werden. Wichtig ist: Eine Verletzung ist kein Ausschlusskriterium bei der Haftung. Auch verletzte Personen können haftbar gemacht werden, sofern sie eine Teilschuld tragen. Entsteht der Schaden allerdings aufgrund einer mangelhaften Rodelbahn, für deren Nutzung Geld bezahlt werden muss, kann der Betreiber zur Haftung gezogen werden.
Richtiger Versicherungsschutz fürs Rodeln
Vor dem Hintergrund, dass Unfälle im Wintersport keine Seltenheit sind, sollte ein entsprechender Versicherungsschutz in jedem Fall in Betracht gezogen werden.Während Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung bei langfristigen Schäden und Verletzungen am eigenen Körper greifen, deckt eine Privathaftpflicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden an anderen Personen ab.
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Für Versicherungsnehmer, die bereits eine solche Versicherung abgeschlossen haben, ist es empfehlenswert, die vereinbarten Versicherungsleistungen noch einmal zu prüfen und ihren Tarif gegebenenfalls entsprechend anzupassen.
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