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Sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit über die Haftpflicht mitversichert?

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. In der Privathaftpflichtversicherung sind fahrlässig verursachte Schäden abgesichert. Es wird von der Versicherung dabei nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden.

In anderen Sparten wird aber durchaus zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Eine einfache Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn Sie als Versicherungsnehmer aus Versehen und Unwissenheit einen Schaden verursachen.

Grob fahrlässig handelt, wer seine Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt, also dann, wenn man schon ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt.

In beiden Fällen kommt die Haftpflichtversicherung für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf.

Beispiel: Ein Beispiel für fahrlässiges Händeln wäre, wenn Sie alkoholisiert mit dem Fahrrad fahren. Kommt dadurch jemand zu Schaden, springt Ihre Privathaftpflicht für Sie ein. 

Grundsätzlich in allen Sparten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind hingegen alle materiellen sowie körperlichen Schädigungen, die jemandem absichtlich, also mit Vorsatz, zugefügt werden.

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