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Kredit Lexikon

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Nennbetrag

Der Nennbetrag ist der Nennwert oder Nominalwert eines Zahlungsmittels oder einer Aktie. Der Wert des Zahlungsmittels ist gesetzlich festgelegt und auf dem jeweiligen Geldstück oder Geldschein aufgedruckt. Der Nennwert von Aktien ist der Geldbetrag, der auf dem Mantel zu finden ist. Bei Aktien ist der Nennbetrag nach § 8 II AktG (Aktiengesetz) auf einen gesetzlichen Mindestbetrag von 1 Euro festgelegt. Damit eine Handlungsfähigkeit besteht, muss für jedes Zahlungsmittel und Produkt ein solcher Nennbetrag festlegbar sein.

Bei gesetzlichen Zahlungsmitteln bildet der Nennwert auch die Recheneinheit. Wenn es mehrere offizielle Zahlungsmittel nebeneinander gibt, wird das gegenseitige Wertverhältnis festgelegt. In der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ist der Nennbetrag 1 Euro gleich 100 Cent.

Bei Aktien und Anleihen ist der Nennbetrag auf dem Mantel zu finden. Bei diesem handelt es sich um eine Urkunde. Die Urkunde beinhaltet bei Aktien das Anteilsrecht und bei Anleihen die Forderung. Der Wert der Aktien wird ermittelt, indem das gezeichnete Grundkapital (Aktien) durch die Anzahl der darüber auszugebenden Aktien dividiert wird. Bei Anleihen wird der Nennwert durch Division von der Schuldsumme durch die Anzahl der Obligationen (Anleihen) berechnet. Der Nennbetrag festverzinster Wertpapiere wird dem Gläubiger am Ende der Laufzeit ausgezahlt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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