Kredit
Baufinanzierung
Kreditkarte
Girokonto
Tagesgeld
Festgeld
Geldanlagecenter
All ProductsAlle Finanzvergleiche
Alle Finanzvergleiche
Sie sind hier:

    Vermögensbildungsgesetz

    Das fünfte Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) soll Arbeitgeber dazu anhalten, ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Welche Anlageformen möglich sind, regelt das Gesetz. Üblich ist etwa, dass das Geld in eine Versicherung oder einen Bausparvertrag, in die Tilgung eines Immobilienkredits, in einen Aktienfonds oder in einen Banksparplan investiert wird. Außerdem schreibt das Vermögensbildungsgesetz vor, wer die Arbeitnehmersparzulage erhält, die zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen vom Staat gezahlt wird. So gelten etwa für die verschiedenen Anlageformen unterschiedliche Einkommensgrenzen, die Arbeitnehmer nicht überschreiten dürfen, um von der Förderung zu profitieren.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

    Sie möchten unverbindlich Geldanlagen vergleichen?  
                                                                                              

    Weiterführende Inhalte

    CHECK24 – Deutschlands größtes Vergleichsportal
    Transparent
    Wir bieten Ihnen einen Überblick
    über Preise und Leistungen von
    tausenden Anbietern. Und das alles
    über eigene Vergleichsrechner.
    Kostenlos
    Für Kunden ist unser Service
    kostenlos. Wir finanzieren uns über
    Provisionen, die wir im Erfolgsfall
    von Anbietern erhalten.
    Vertrauenswürdig
    Bei uns können Kunden erst nach
    einem Abschluss eine Bewertung
    abgeben. Dadurch sehen Sie nur
    echte Kundenbewertungen.
    Erfahren
    Seit 1999 haben unsere Experten
    über 15 Millionen Kunden beim
    Vergleichen und Sparen geholfen.
    Telefon