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Kreditkarte sperren

Das Wichtigste

  • Sie können Ihre Kreditkarte rund um die Uhr kostenlos über die Rufnummer 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116 gegen Gebühr) sperren lassen. Dafür werden Sie zum Herausgeber der Karte weitergeleitet, der den Verlust vermerkt und die Sperrung vornimmt. Die Sperrung sollten Sie schnellstmöglich veranlassen, damit der Herausgeber die Haftung für mögliche Schäden übernimmt.
  • Herausgeber ist entweder die Bank, von der Sie die Kreditkarte bekommen haben, oder eine Kreditkartenfirma, die ihre Kreditkarten selbst herausgibt, wie die American Express.
  • Die Kreditkarten-Herausgeber haben auch eigene Hotlines, über die Sie die Karte kostenfrei sperren lassen können.

Übersicht der Sperrhotlines

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Zentrale Notrufnummer

innerhalb Deutschlands: 116 116
aus dem Ausland: +49 116 116

Kreditkarte sperren - aus Deutschland

Master Card

0800 071 3542

Visa Deutschland

0800 811 8440

American Express

069 9797 1000

Diners Club

069 900 150 -135 oder -136

Kreditkarte sperren - aus dem Ausland

Master Card

+1 636 722 7111

Visa Deutschland

+1 303 967 1096

American Express

+49 69 97 97 1000

Diners Club

+49 69 900 150 -135 (oder -136)

Sie haben zudem die Möglichkeit, die Kreditkarte direkt bei Ihrer Bank sperren zu lassen. Die Kartensperrung in der Filiale vorzunehmen, ist jedoch nur ratsam, wenn sich diese in unmittelbarer Nähe befindet. Auf keinen Fall sollten Sie Ihre Kreditkarte über den Postweg sperren lassen. Das dauert zu lange und der Herausgeber übernimmt bis zur Sperrung keine Haftung für Missbrauch.

Welche Angaben muss ich bei der Kreditkartensperre machen?

Um Ihre Karte möglichst schnell zu sperren, ist es hilfreich, wenn Sie Ihre 16-stellige Kreditkarten-Nummer parat haben. Wenn Sie die Nummer nicht angeben können, können Sie diese auch anhand von persönlichen Daten sperren lassen. Zu diesen gehört zum Beispiel Ihr Name, der auf Ihrer Kreditkarte aufgedruckt ist und die Adresse, an welche die Kreditkartenabrechnung geschickt wird.

Weitere Details, die Ihre Identität belegen, sind bei einer Sperrung immer von Vorteil. Die benötigten Angaben können sich zwischen den verschiedenen Kreditkartenherausgebern unterscheiden. Am besten informieren Sie sich darüber, um im Notfall eine zügige Sperrung der Karte zu garantieren.

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Wer haftet bei Kreditkartenmissbrauch? 

Wenn die Kreditkarte verloren gegangen ist und von einem Betrüger genutzt wurde, haften sowohl Karteninhaber als auch Kreditkartenherausgeber für den entstandenen Schaden. Der Geldbetrag, den der Kreditkarteninhaber bei einem Missbrauchsfall selbst bezahlen muss, ist gesetzlich auf höchstens 50 Euro beschränkt. Bei einigen Kreditkartenfirmen übernimmt der Herausgeber sogar die gesamte Höhe des entstandenen Schadens. Ausgenommen sind aber stets Fälle grober Fahrlässigkeit.

Sollte die Bank oder der Kartenherausgeber Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, müssen Sie für den vollen Schaden selbst aufkommen. Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielweise vor, wenn Sie Ihre PIN auf der Karte oder im Portemonnaie vermerkt haben. Außerdem haftet die Bank nicht für den entstandenen Schaden, wenn Sie den Verlust der Karte nicht unverzüglich bei der Bank oder der Herausgebergesellschaft anzeigen und eine Kartensperrung vornehmen lassen. Sobald der Herausgeber die Sperrung der Karte bestätigt hat, haftet er für Buchungen, die möglicherweise trotzdem vorgenommen wurden. Entsprechend empfiehlt es sich, das Datum und die Uhrzeit der Sperrung zu notierten.

Kann ich die Kreditkarte wieder entsperren lassen?

Nach einer erfolgreichen Sperrung der Kreditkarte können Sie diese nicht mehr zum bargeldlosen Bezahlen oder zum Abheben von Bargeld einsetzen. Sollten Sie Ihre Karte nur verlegt haben und wiederfinden, ist es nicht immer möglich, die Kreditkarte wieder entsperren zu lassen. Manche Direktbanken bieten auf ihrer Internetseite ein Formular zur Entsperrung an. In diesem müssen Sie neben der Kartennummer persönliche Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben. Zudem müssen Sie melden, ob Sie die Sperrung der Karte aufgrund eines Diebstahles oder Verlustes selbst veranlasst haben oder ob die Karte von der Bank gesperrt wurde. Die Entsperrung der Kreditkarte erfolgt dann innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen.

Onlinebanking-App: Manche Banken wie zum Beispiel die DKB bieten es an, die Kontokarten selbst in der Banking-App zu sperren und wieder zu entsperren. Entweder dauerhaft oder temporär. Zudem können in der App die Länder ausgewählt werden, wo die Karte zum Einsatz kommen darf. Zum Beispiel können alle Länder außer Deutschland für die Nutzung ausgeschlossen werden. Würde also ein Betrüger versuchen, die Karte außerhalb Deutschlands zu benutzen, würde das nicht funktionieren. Diese Optionen können individuell mit einem Klick an- und ausgeschalten werden. 

Häufige Fragen

Was kostet das Sperren einer Kreditkarte?

Das Sperren einer Kreditkarte ist in der Regel kostenlos. Weder Banken noch der zentrale Sperrnotruf verlangen dafür Gebühren. Kosten können höchstens entstehen, wenn Sie anschließend eine Ersatzkarte benötigen. Ob und wie viel diese kostet, hängt von Ihrer Bank und Ihrem Kreditkartenmodell ab. Bei einigen Banken ist die Ersatzkarte kostenlos.

Wann sollte man die Kreditkarte sperren lassen?

Sie sollten Ihre Kreditkarte sofort sperren, sobald die Karte verloren gegangen ist, sie gestohlen wurde oder Sie verdächtige oder unbekannte Umsätze feststellen.

Je schneller Sie handeln, desto besser sind Sie geschützt. Wird der Betrug umgehend gemeldet, haften Karteninhaber in der Regel gar nicht oder nur bis maximal 50 Euro.

Wo kann ich meine Kreditkarte sperren?

Sie können Ihre Kreditkarte selbst und jederzeit sperren. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Zentraler Sperrnotruf 116 116 (aus dem In- und Ausland erreichbar)
  • Online-Banking oder App Ihrer Bank
  • Direkt bei Ihrer Bank oder dem Kreditkartenanbieter

Die Sperrung greift sofort, egal welchen Weg Sie wählen.

Was passiert, nachdem ich meine Kreditkarte gesperrt habe?

Nach der Sperrung ist Ihre Kreditkarte nicht mehr nutzbar – weder für Zahlungen noch für Abhebungen. Weitere unberechtigte Umsätze sind damit in der Regel ausgeschlossen.

Anschließend prüft die Bank gemeldete Umsätze und veranlasst bei Bedarf eine Rückbuchung (Chargeback). In den meisten Fällen erhalten Sie automatisch eine neue Kreditkarte mit neuer Kartennummer, die Ihnen per Post zugeschickt wird. Laufende Abos oder hinterlegte Zahlungen müssen Sie nach Erhalt der neuen Karte meist neu hinterlegen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Birgit Zettl ()
Teamlead Online Redaktion Finanzen
Birgit schreibt als Bankkauffrau, Betriebswirtin und Verbraucherjournalistin seit vielen Jahren über Finanzthemen. Seit 2021 setzt sie ihre Expertise bei CHECK24 ein, um die Leser bei ihrer Suche nach den für sie optimalen Angeboten zu unterstützen.
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