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Was ist ein zinsloses Darlehen?

  • Ein zinsloses Darlehen ist ein Kredit, bei dem der Darlehensnehmer ausschließlich den geliehenen Betrag zurückzahlt. Dadurch entstehen keine Finanzierungskosten durch Zinsen. Der Kreditabschluss erfolgt häufig zwischen Verwandten oder Freunden, daher entfällt auch die Bonitätsprüfung.
  • Steuerliche Folgen sind möglich. Das Darlehen selbst ist keine Schenkung. Der ersparte Zinsvorteil kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen je nach Verwandtschaftsgrad schenkungsteuerlich relevant sein.
  • Ein schriftlicher Kreditvertrag schafft Sicherheit. Zwar ist er gesetzlich nicht vorgeschrieben, hilft aber dabei, Streitigkeiten und Missverständnisse über Rückzahlung, Laufzeit oder Kündigung im privaten Bereich zu vermeiden.

Zuletzt überarbeitet von:
Birgit Zettl, Teamlead Online Redaktion Finanzen

Wie funktioniert ein zinsloses Darlehen?

Ein zinsloses Darlehen funktioniert grundsätzlich wie jeder andere Kredit: Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung. Dieser verpflichtet sich, das Darlehen zu den ausgemachten Bedingungen zu vergleichen. Der Unterschied zu einem klassischen Bankkredit besteht darin, dass keine Zinsen berechnet werden und die Bonität des Kreditnehmers nicht geprüft wird.

Wie der Ausgleich der Forderung erfolgt, entscheiden beide Parteien. Möglich sind beispielsweise:

  • Rückzahlung in einer Summe zum Ende der Laufzeit (Fälligkeitsdarlehen)
  • Feste monatliche Raten oder Jahresraten
  • Individuelle Höhe der Tilgung

Wer vergibt zinslose Kredite?

Ein zinsloses Darlehen kann sowohl von Privatpersonen oder einem Familienmitglied in Form von einem privaten Darlehen als auch von Unternehmen oder öffentlichen Stellen vergeben werden. Je nach Darlehensgeber unterscheiden sich die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. 

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Familie und Freunde

Am häufigsten stammen zinslose Darlehen aus dem Familien- oder Freundeskreis. Eltern unterstützen ihre Kinder beispielsweise beim Hauskauf, bei der Existenzgründung oder größeren Anschaffungen. Auch Großeltern, Geschwister oder andere Verwandte können ein zinsloses Darlehen erhalten.

Der Vorteil: Die Vertragsparteien können den Kredit ohne Zins individuell vereinbaren. Es ist empfehlenswert, die Vereinbarungen nicht mündlich, sondern schriftlich festzuhalten.

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Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber können ihren Beschäftigten ein zinsloses oder zinsgünstiges Darlehen gewähren – etwa zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses oder für eine größere Anschaffung.

Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt der Zinsvorteil steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird die maßgebliche Freigrenze überschritten oder sind die steuerlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Zinsvorteil als geldwerter Vorteil zu versteuern sein.

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Händler mit 0-Prozent-Finanzierung

Viele Möbelhäuser, Elektronikmärkte oder Autohäuser bieten beim Kauf eine 0-Prozent-Finanzierung an. Für den Käufer fallen dabei keine Sollzinsen an.

Die Finanzierungskosten übernimmt häufig der Händler oder Hersteller. In manchen Fällen wird daher der Preis höher angesetzt oder es werden kostenpflichtige Zusatzleistungen verkauft. Daher lohnt sich ein Preis- bzw. Finanzierungsvergleich.

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Staatliche Förderprogramme

Auch Bund, Länder oder Kommunen vergeben in bestimmten Fällen zinslose oder zinsvergünstigte Darlehen. Dazu zählen beispielsweise einzelne Förderprogramme für Bildung, Wohneigentum oder energetische Maßnahmen.

Worauf sollte bei einem zinslosen Kredit geachtet werden?

Auch wenn für einen zinslosen Kredit keine Darlehenszinsen anfallen, sollten die Rahmenbedingungen von Anfang an geregelt sein. Dazu gehört insbesondere, wann und in welcher Form das Geld zurückgezahlt werden soll. Sind keine festen Rückzahlungstermine vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen, was im Streitfall zu Unsicherheiten führen kann.

Außerdem empfiehlt es sich, die Darlehenssumme eindeutig festzuhalten und zu regeln, ob eine vollständige Tilgung oder eine Rückzahlung in Raten erfolgen soll. Wurde das Darlehen zwischen ansässigen Personen geschlossen, sollten beide Seiten außerdem nachvollziehbar dokumentieren, wann der Betrag ausgezahlt wurde.

Nicht zuletzt sollten sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer darüber im Klaren sein, dass auch ein zinsloser Kredit rechtlich verbindlich ist. Beide Parteien sind daher an die getroffenen Vereinbarungen gebunden und sollten diese sorgfältig einhalten.

Muss es einen schriftlichen Vertrag bei einem zinslosen Darlehen geben?

Ein privater Darlehensvertrag in Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aus Beweisgründen ist jedoch dringend zu empfehlen, die Modalitäten festzuhalten.

Der Vertrag sollte insbesondere folgende Punkte enthalten:

  • Namen von Kreditnehmer und Kreditgebern
  • Gesamtbetrag
  • Zeitpunkt der Auszahlung
  • Dauer
  • Modalitäten
  • Hinweis auf die Zinsfreiheit
  • Kündigungsregelungen
  • Datum und Unterschriften

So lässt sich später eindeutig nachweisen, dass es sich um ein Darlehen und nicht um eine Schenkung handelt.

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Schenkungssteuer berücksichtigen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein zinsfreies Darlehen schenkungssteuerlich relevant werden. Private Darlehensverträge selbst gelten grundsätzlich nicht als Schenkung, wenn eine Rückzahlung vereinbart wurde. Der Zinsvorteil , auch die ersten Zinsen bei einem zinslosen Darlehen, kann jedoch als Schenkung gelten.

Ob dafür tatsächlich Schenkungssteuer anfällt, hängt unter anderem von der Höhe des Zinsvorteils, der Laufzeit des Darlehens und dem persönlichen Freibetrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ab. Je enger der Verwandtschaftsgrad ist, desto höher ist der Freibetrag.

Wie hoch kann die Schenkungssteuer für einen zinslosen Kredit ausfallen?

Entscheidend für die Versteuerung ist nicht die Darlehenssumme, sondern ausschließlich der steuerlich relevante Zinsvorteil über die Kreditlaufzeit. Erst bei Überschreitung des persönlichen Freibetrags kann Schenkungssteuer anfallen.

Die Übersicht zeigt die persönlichen Freibeträge innerhalb von zehn Jahren nach Verwandtschaftsgrad sowie die zugehörigen Steuerklassen:

Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag Steuerklasse (und -satz*)
Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften 500.000 € I (7 bis 30 %)
Kinder sowie Stiefkinder 400.000 € I (7 bis 30 %)
Enkelkinder, wenn deren Elternteil bereits verstorben ist 400.000 € I (7 bis 30 %)
Enkelkinder, wenn deren Elternteil noch lebt 200.000 € I (7 bis 30 %)
Urenkelkinder 100.000 € I (7 bis 30 %)
Eltern und Großeltern 20.000 € II (15 bis 43 %)
Geschwister und Geschwisterkinder (Nichten/Neffen) 20.000 € II (15 bis 43 %)
Stiefeltern sowie Schwiegerkinder und Schwiegereltern 20.000 € II (15 bis 43 %)
Geschiedene Ehepartner und getrennt lebende Lebenspartner 20.000 € II (15 bis 43 %)
alle übrigen Personengruppen 20.000 € III (30 bis 50 %)

Quellen: §§ 15, 16 und 19 ErbStG (aufgerufen am 30.06.2026)

*Der konkrete Steuersatz richtet sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.

Vereinfachtes Rechenbeispiel

Ein Freund gewährte Ihnen ein zinsloses Darlehen über 150.000 Euro für fünf Jahre. Für dieses Beispiel wird vereinfacht ein Satz von 5,5 % pro Jahr zugrunde gelegt und ein Steuersatz von 30 % herangezogen.

Die Berechnung des Zinsvorteils sieht dann wie folgt aus:

  • Darlehenssumme: 150.000 €
  • Angenommener Zinssatz: 5,5 % pro Jahr
  • Jährlicher Zinsvorteil: 8.250 €
  • Laufzeit: 5 Jahre
  • Steuerlich relevanter Zinsvorteil: 41.250 €

Da bei Schenkungen zwischen Freunden ein persönlicher Freibetrag von 20.000 Euro gilt, ergibt sich folgende Berechnung:

  • Steuerlich relevanter Zinsvorteil: 41.250 €
  • abzüglich Freibetrag: 20.000 €
  • steuerpflichtiger Erwerb: 21.250 €
  • Steuerschuld: 6.375 Euro

Was sind die Vor- und Nachteile eines zinslosen Darlehens?

Ein Darlehen zwischen Familienmitgliedern oder ein zinsloser Privatkredit kann eine günstige Alternative zum Bankkredit sein. Ob es sinnvoll ist, hängt vor allem vom Vertrauensverhältnis zwischen den durchgeführten und einer klaren vertraglichen Regelung ab.

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Vorteile eines zinslosen Darlehens

• günstig, da Zinskosten fallen

• individuell vereinbare Rückzahlungsmodalitäten

• unabhängig von der Bonität

• flexible Laufzeit 

unbürokratische Finanzierung


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Nachteile eines zinslosen Darlehens

• Schenkungsteuer auf den Zinsvorteil möglich

• Konfliktpotenzial im persönlichen Umfeld

• finanzielle Unklarheit bei fehlenden Vereinbarungen

• Nicht jede Bank berücksichtigt ein Familiendarlehen als Eigenkapital (bei einer Baufinanzierung)

• Abhängigkeit vom Geldgeber

Verwendungszwecke für zinslose Kredite

Ein zinsloses Darlehen oder zinsfreie Kredite werden häufig von einem Kreditgeber und Kreditnehmer genutzt, um größere Ausgaben ohne zusätzliche Zinskosten zu finanzieren. Typische Einsatzbereiche sind der Hauskauf, energetische Sanierungen oder unerwartete Ausgaben. Hier sind einige Beispiele aus der Praxis: 

Zwei Auszubildende vor einem Auto

Zinsloses Darlehen für Photovoltaik

Eine Photovoltaikanlage verursacht zunächst hohe Anschaffungskosten. Ein zinsloser Kredit von privat kann helfen, diese Investition ohne zusätzliche Finanzierungskosten zu stemmen.

Alternativ kommen – je nach Förderprogramm – auch zinsgünstige oder zinslose Darlehen von Förderbanken infrage.

Frau und Mann renovieren Kinderzimmer

Zinsloses Darlehen innerhalb der Familie für Hauskauf

Viele Eltern unterstützen ihre Kinder mit einem zinslosen Darlehen beim Kauf einer Immobilie. Dadurch lässt sich der Finanzierungsbedarf über die Bank reduzieren. Je nach Ausgestaltung kann ein Familiendarlehen die Finanzierung positiv beeinflussen.

Frau und Mann renovieren Kinderzimmer

Zinsfreie Darlehen für Zahnersatz

Implantate, Kronen oder anderer Zahnersatz können mehrere tausend Euro kosten. Reichen die eigenen Rücklagen nicht aus, kann ein zinsloses Darlehen aus dem Familien- oder Freundeskreis helfen, die Behandlungskosten ohne Zinsbelastung zu finanzieren.

Häufige Fragen zu zinsfreien Krediten

Kann ein zinsloses Darlehen verjährt werden?

Ja, für Rückzahlungsansprüche aus einem privaten zinslosen Darlehen gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Rückzahlungsanspruch fällig geworden ist. Wurde keine Rückzahlungszeit vereinbart, wird der Rückzahlungsanspruch erst nach einer wirksamen Kündigung des Darlehens und Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist fällig (§ 488 Abs. 3 BGB). Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.

Wer bekommt ein zinsloses Darlehen?

Ein zinsloses Darlehen wird meist innerhalb der Familie oder zwischen Freunden vergeben. Ob ein Darlehenszustand kommt, hängt in erster Linie vom persönlichen Vertrauensverhältnis ab. Anders als bei einem Bankkredit erfolgt häufig keine formale Bonitätsprüfung.

Ist ein zinsloses Darlehen eine Schenkung?

Nein, der zinslose Darlehensbetrag ist keine Schenkung, wenn er zurückgezahlt werden muss.

Steuerlich kann jedoch der erste Zinsvorteil als freigebige Zuwendung gelten. Ob tatsächlich eine Steuerpflicht besteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den geltenden Freibeträgen ab.

Wie versteuert man ein zinsloses Darlehen?

Ein Privatdarlehen darf grundsätzlich nicht beim Finanzamt angezeigt werden. Schenkungsteuer kann jedoch entstehen, wenn der steuerlich relevante Zinsvorteil die persönlichen Freibeträge übersteigt. Ist dies der Fall, sind Sie verpflichtet, das dem Finanzamt zu melden.

Ist BAföG ein zinsloser Kredit?

Nur zu einem Teil ist BAföG ein zinsloser Kredit. Dieser besteht aus einem Zuschuss und einem zinslosen Staatsdarlehen. Nur der Darlehensanteil muss später zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung ist gesetzlich begrenzt und erfolgt zinsfrei.

Was ist ein zinsloses staatliches Darlehen?

Ein zinsloses staatliches Darlehen ist ein Kredit, den Bund, Länder oder andere öffentliche Einrichtungen zur Förderung bestimmter Personengruppen oder Projekte vergeben. Bekannte Beispiele sind der Darlehensanteil beim BAföG oder einzelne regionale Förderprogramme.

Wie kann man ein zinsloses Darlehen zurückfordern?

Ist im Darlehensvertrag eine Rückzahlungsfrist vereinbart, gilt es diese für den Kreditnehmer einzuhalten. Ohne Vereinbarung kann jederzeit die vorzeitige Gesamttilgung seitens des Kreditgebers verlangt werden. Streit ist dann vorprogrammiert. Allerdings sollte sich auch der Kreditgeber an die Vereinbarung halten. 

Muss ich einen zinsfreien Kredit dem Finanzamt melden?

Für ein Darlehen besteht grundsätzlich keine Meldepflicht. Kann der erste Zinsvorteil jedoch als steuerpflichtige Schenkung eingestuft werden und werden die persönlichen Freibeträge überschritten, besteht eine Anzeigepflicht.

Warum sollten zinslose Darlehen schriftlich vereinbart werden?

Auch private Darlehensverträge sollten Sie immer schriftlich festhalten. Bei zinslosen Darlehen sollten beide Seiten die Konditionen klar dokumentieren: Wird ein Darlehen nur mündlich abgeschlossen, ist es im Streitfall schwer nachweisbar und eventuell unwirksam. Eine schriftliche Vereinbarung verhindert, dass Missverständnisse entstehen, und schützt vor Streitigkeiten.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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