
Ein zinsloses Darlehen funktioniert grundsätzlich wie jeder andere Kredit: Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung. Dieser verpflichtet sich, das Darlehen zu den ausgemachten Bedingungen zu vergleichen. Der Unterschied zu einem klassischen Bankkredit besteht darin, dass keine Zinsen berechnet werden und die Bonität des Kreditnehmers nicht geprüft wird.
Wie der Ausgleich der Forderung erfolgt, entscheiden beide Parteien. Möglich sind beispielsweise:
Ein zinsloses Darlehen kann sowohl von Privatpersonen oder einem Familienmitglied in Form von einem privaten Darlehen als auch von Unternehmen oder öffentlichen Stellen vergeben werden. Je nach Darlehensgeber unterscheiden sich die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.
Auch wenn für einen zinslosen Kredit keine Darlehenszinsen anfallen, sollten die Rahmenbedingungen von Anfang an geregelt sein. Dazu gehört insbesondere, wann und in welcher Form das Geld zurückgezahlt werden soll. Sind keine festen Rückzahlungstermine vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen, was im Streitfall zu Unsicherheiten führen kann.
Außerdem empfiehlt es sich, die Darlehenssumme eindeutig festzuhalten und zu regeln, ob eine vollständige Tilgung oder eine Rückzahlung in Raten erfolgen soll. Wurde das Darlehen zwischen ansässigen Personen geschlossen, sollten beide Seiten außerdem nachvollziehbar dokumentieren, wann der Betrag ausgezahlt wurde.
Nicht zuletzt sollten sich Darlehensgeber und Darlehensnehmer darüber im Klaren sein, dass auch ein zinsloser Kredit rechtlich verbindlich ist. Beide Parteien sind daher an die getroffenen Vereinbarungen gebunden und sollten diese sorgfältig einhalten.
Ein privater Darlehensvertrag in Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aus Beweisgründen ist jedoch dringend zu empfehlen, die Modalitäten festzuhalten.
Der Vertrag sollte insbesondere folgende Punkte enthalten:
So lässt sich später eindeutig nachweisen, dass es sich um ein Darlehen und nicht um eine Schenkung handelt.
Entscheidend für die Versteuerung ist nicht die Darlehenssumme, sondern ausschließlich der steuerlich relevante Zinsvorteil über die Kreditlaufzeit. Erst bei Überschreitung des persönlichen Freibetrags kann Schenkungssteuer anfallen.
Die Übersicht zeigt die persönlichen Freibeträge innerhalb von zehn Jahren nach Verwandtschaftsgrad sowie die zugehörigen Steuerklassen:
| Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag | Steuerklasse (und -satz*) |
| Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften | 500.000 € | I (7 bis 30 %) |
| Kinder sowie Stiefkinder | 400.000 € | I (7 bis 30 %) |
| Enkelkinder, wenn deren Elternteil bereits verstorben ist | 400.000 € | I (7 bis 30 %) |
| Enkelkinder, wenn deren Elternteil noch lebt | 200.000 € | I (7 bis 30 %) |
| Urenkelkinder | 100.000 € | I (7 bis 30 %) |
| Eltern und Großeltern | 20.000 € | II (15 bis 43 %) |
| Geschwister und Geschwisterkinder (Nichten/Neffen) | 20.000 € | II (15 bis 43 %) |
| Stiefeltern sowie Schwiegerkinder und Schwiegereltern | 20.000 € | II (15 bis 43 %) |
| Geschiedene Ehepartner und getrennt lebende Lebenspartner | 20.000 € | II (15 bis 43 %) |
| alle übrigen Personengruppen | 20.000 € | III (30 bis 50 %) |
Ein Freund gewährte Ihnen ein zinsloses Darlehen über 150.000 Euro für fünf Jahre. Für dieses Beispiel wird vereinfacht ein Satz von 5,5 % pro Jahr zugrunde gelegt und ein Steuersatz von 30 % herangezogen.
Die Berechnung des Zinsvorteils sieht dann wie folgt aus:
Da bei Schenkungen zwischen Freunden ein persönlicher Freibetrag von 20.000 Euro gilt, ergibt sich folgende Berechnung:
Ein Darlehen zwischen Familienmitgliedern oder ein zinsloser Privatkredit kann eine günstige Alternative zum Bankkredit sein. Ob es sinnvoll ist, hängt vor allem vom Vertrauensverhältnis zwischen den durchgeführten und einer klaren vertraglichen Regelung ab.
Ein zinsloses Darlehen oder zinsfreie Kredite werden häufig von einem Kreditgeber und Kreditnehmer genutzt, um größere Ausgaben ohne zusätzliche Zinskosten zu finanzieren. Typische Einsatzbereiche sind der Hauskauf, energetische Sanierungen oder unerwartete Ausgaben. Hier sind einige Beispiele aus der Praxis:

Eine Photovoltaikanlage verursacht zunächst hohe Anschaffungskosten. Ein zinsloser Kredit von privat kann helfen, diese Investition ohne zusätzliche Finanzierungskosten zu stemmen.
Alternativ kommen – je nach Förderprogramm – auch zinsgünstige oder zinslose Darlehen von Förderbanken infrage.

Viele Eltern unterstützen ihre Kinder mit einem zinslosen Darlehen beim Kauf einer Immobilie. Dadurch lässt sich der Finanzierungsbedarf über die Bank reduzieren. Je nach Ausgestaltung kann ein Familiendarlehen die Finanzierung positiv beeinflussen.

Implantate, Kronen oder anderer Zahnersatz können mehrere tausend Euro kosten. Reichen die eigenen Rücklagen nicht aus, kann ein zinsloses Darlehen aus dem Familien- oder Freundeskreis helfen, die Behandlungskosten ohne Zinsbelastung zu finanzieren.
Ja, für Rückzahlungsansprüche aus einem privaten zinslosen Darlehen gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Rückzahlungsanspruch fällig geworden ist. Wurde keine Rückzahlungszeit vereinbart, wird der Rückzahlungsanspruch erst nach einer wirksamen Kündigung des Darlehens und Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist fällig (§ 488 Abs. 3 BGB). Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.
Ein zinsloses Darlehen wird meist innerhalb der Familie oder zwischen Freunden vergeben. Ob ein Darlehenszustand kommt, hängt in erster Linie vom persönlichen Vertrauensverhältnis ab. Anders als bei einem Bankkredit erfolgt häufig keine formale Bonitätsprüfung.
Nein, der zinslose Darlehensbetrag ist keine Schenkung, wenn er zurückgezahlt werden muss.
Steuerlich kann jedoch der erste Zinsvorteil als freigebige Zuwendung gelten. Ob tatsächlich eine Steuerpflicht besteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den geltenden Freibeträgen ab.
Ein Privatdarlehen darf grundsätzlich nicht beim Finanzamt angezeigt werden. Schenkungsteuer kann jedoch entstehen, wenn der steuerlich relevante Zinsvorteil die persönlichen Freibeträge übersteigt. Ist dies der Fall, sind Sie verpflichtet, das dem Finanzamt zu melden.
Nur zu einem Teil ist BAföG ein zinsloser Kredit. Dieser besteht aus einem Zuschuss und einem zinslosen Staatsdarlehen. Nur der Darlehensanteil muss später zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung ist gesetzlich begrenzt und erfolgt zinsfrei.
Ein zinsloses staatliches Darlehen ist ein Kredit, den Bund, Länder oder andere öffentliche Einrichtungen zur Förderung bestimmter Personengruppen oder Projekte vergeben. Bekannte Beispiele sind der Darlehensanteil beim BAföG oder einzelne regionale Förderprogramme.
Ist im Darlehensvertrag eine Rückzahlungsfrist vereinbart, gilt es diese für den Kreditnehmer einzuhalten. Ohne Vereinbarung kann jederzeit die vorzeitige Gesamttilgung seitens des Kreditgebers verlangt werden. Streit ist dann vorprogrammiert. Allerdings sollte sich auch der Kreditgeber an die Vereinbarung halten.
Für ein Darlehen besteht grundsätzlich keine Meldepflicht. Kann der erste Zinsvorteil jedoch als steuerpflichtige Schenkung eingestuft werden und werden die persönlichen Freibeträge überschritten, besteht eine Anzeigepflicht.
Auch private Darlehensverträge sollten Sie immer schriftlich festhalten. Bei zinslosen Darlehen sollten beide Seiten die Konditionen klar dokumentieren: Wird ein Darlehen nur mündlich abgeschlossen, ist es im Streitfall schwer nachweisbar und eventuell unwirksam. Eine schriftliche Vereinbarung verhindert, dass Missverständnisse entstehen, und schützt vor Streitigkeiten.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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