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Christoph Nedelev: Mit dem KfW-Studienkredit können Studierende ab dem ersten Semester ihre Lebenshaltungskosten finanzieren – mit monatlich bis zu 650 Euro und bis zu 14 Semester lang. Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung richtet sich an Schüler und Studierende in der Schlussphase ihrer Ausbildung / ihres Studiums sowie in Praktika. Beide Produkte können auch kombiniert werden.
Christoph Nedelev: Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studiert und zwischen 18 und 44 Jahre alt ist, kann einen KfW-Studienkredit beantragen. Studiengänge an Berufsakademien und vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge können jedoch nicht über unser Kreditangebot finanziert werden.
Christoph Nedelev: Vom Bachelor über Diplom und Magister bis hin zum Staatsexamen, jeweils als Erst- oder Zweitstudium. Auch postgraduelle Studiengänge wie ein Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudium kommen in Frage genauso wie Promotionen. Alle Studiengänge können - dauerhaft oder für einzelne Studienabschnitte - in Voll- oder Teilzeit (z.B. berufsbegleitend) belegt werden.
Christoph Nedelev: Die KfW vergibt den KfW-Studienkredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen und verzichtet auf die sonst bei der Kreditvergabe üblichen Sicherheiten. Harte Negativmerkmale wie etwa Schuldenbereinigungs- oder Insolvenzverfahren schließen eine Kreditvergabe allerdings aus.
Christoph Nedelev: Die KfW steht bei der Vergabe eines KfW-Studienkredits nicht in Kooperation mit der Schufa, daher hat die Aufnahme des Kreditangebotes keine Auswirkungen auf die Schufa-Akte oder den Score des Studenten.
Christoph Nedelev: Studierende können den KfW-Studienkredit über das Online-Kreditportal der KfW beantragen. Das ausgedruckte Vertragsangebot legt der Studierende anschließend einem KfW-Vertriebspartner, also beispielsweise einer Bank seiner Wahl oder einem Studentenwerk zur Prüfung, Freischaltung und Weitergabe an die KfW vor. Die Kreditentscheidung wird von der KfW getroffen.
Christoph Nedelev: Der KfW-Studienkredit dient der Finanzierung von Lebenshaltungskosten, kann also für die Bezahlung der Miete, Lebensmittel, Bücher und Unterlagen oder Kosten von öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden.
Christoph Nedelev: Die Darlehenslaufzeit des KfW-Studienkredits untergliedert sich in die Auszahlungs-, Karenz- und die Tilgungsphase. Auf die Auszahlungsphase des Darlehens, die max. 14 Semester betragen kann, folgt die Karenzphase, die zwischen 18 und 23 Monaten dauern kann. In diesem Zeitraum zahlen die Darlehensnehmer lediglich Zinsen – das Darlehen an sich muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt werden. Diese Phase kann auf Wunsch auf bis zu 6 Monate verkürzt werden. In der darauffolgenden Tilgungsphase zahlen die Kreditnehmer ihr Darlehen in monatlichen Raten, bestehend aus Zins und Tilgung, zurück. Für die vollständige Rückzahlung des KfW-Studienkredites haben die Studierenden maximal 25 Jahre Zeit.
Christoph Nedelev: In der Auszahlungsphase wird der fällige Zinsbetrag grundsätzlich mit der monatlichen Auszahlung verrechnet und direkt einbehalten. Ab dem 2. Fördersemester (bei Erst- und Zweitstudium zusätzlich nach Vorlage eines Leistungsnachweises) besteht die Möglichkeit, die fälligen Zinsen bis zum Beginn der Tilgungsphase aufzuschieben. Sie müssen dann nicht laufend monatlich, sondern erst zu Beginn der Tilgungsphase in einer Summe gezahlt werden. Alternativ haben die Darlehensnehmer dann auch die Möglichkeit diesen Zinsbetrag über die monatliche Rückzahlungsrate zurückzuzahlen. Dies führt zum Beginn der Tilgungsphase zu einer Erhöhung der Darlehensschuld, der sogenannten Kapitalisierung.
Christoph Nedelev: Der monatliche Auszahlungsbetrag liegt zwischen 100 Euro und 650 Euro. Die Höhe der Auszahlung kann zu jedem Semester (jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober) verändert werden.
Christoph Nedelev: Der Darlehensnehmer kann während jeder Phase, also Auszahlungs-, Karenz- und Tilgungszeitraum, jeweils zum 1. April und 1. Oktober eines Jahres kostenfrei Sondertilgungen ab einem Betrag von 100 Euro vornehmen. Diese außerplanmäßigen Tilgungen müssen jeweils zum 15. März bzw. September beauftragt werden – im Anschluss wird der Geldbetrag zum ersten April oder Oktober vom Konto des Studierenden eingezogen.
Christoph Nedelev: Auslandssemester sind förderfähig, wenn die Studierenden währenddessen weiterhin an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind. Während eines Praktikums kann der KfW-Studienkredit nicht in Anspruch genommen werden – Praktikanten haben die Möglichkeit, ihre Lebenshaltungskosten ebenfalls zu besonders günstigen Darlehenskonditionen über den Bildungskredit zu bezahlen.
Christoph Nedelev:
Um das Zinsrisiko trotz der variablen Verzinsung für die Studierenden kalkulierbar zu machen, garantiert die KfW einen Höchstzinssatz für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Vertragsschluss.
Außerdem haben die Darlehensnehmer ab der Tilgungsphase jeweils zum 1. April und 1. Oktober die Möglichkeit, einen von der KfW angebotenen Festzins über die Restlaufzeit ihres
Darlehens zu vereinbaren. Hier gilt dann eine Zinsbindung von maximal zehn Jahren. Kostenfreie Sondertilgungen sind auch hier jederzeit möglich.
Christoph Nedelev: Die Studierenden müssen den gesamten Kreditbetrag zuzüglich der fälligen Zinsen an die KfW zurückzuzahlen - ein Zuschuss bzw. ein Erlass ist nicht möglich.
Christoph Nedelev: Auch die Rückzahlung kann an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden. Sofern der Kredit noch variabel verzinst wird, lässt sich die Rate halbjährig variieren. Die Tilgungsphase kann auf bis zu 25 Jahre ausgedehnt werden.
Christoph Nedelev:
Ein Hochschulstudium wird im Allgemeinen aus verschiedenen Quellen finanziert. Im Wesentlichen sind hier die drei Quellen Eltern, BAföG und eigener Verdienst zu nennen.
Der KfW-Studienkredit wird vor allem von Studierenden in Anspruch genommen, die keinen oder keinen vollen Anspruch auf eine Förderung nach dem BAföG haben und deren Eltern
nicht in der Lage sind, das Studium ihrer Kinder ausreichend zu finanzieren. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kredites als Finanzierungsbeitrag für ein Hochschulstudium
ist stets individuell und muss verantwortungsvoll getroffen werden. Wir empfehlen Studierenden vor Abschluss einer Finanzierung zunächst, den tatsächlichen Kreditbedarf
sorgfältig zu ermitteln.
Letztlich geht es für jeden Einzelnen um die Frage, ob durch ein Hochschulstudium unter Berücksichtigung späterer Rückzahlungsverpflichtungen positive Bildungserträge zu
erwarten sind. In einer Analyse hat die KfW festgestellt, dass die Aufnahme eines KfW-Studienkredits im Vergleich zur Alternative des Nicht-Studierens aufgrund fehlender
Finanzierungsmöglichkeiten im Allgemeinen vorzuziehen ist.