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Anfragen, die Partnerbanken für einen Vergleich stellen, werden als „Anfrage Kreditkonditionen“ bei der Schufa vermerkt. Diese Information ist nur für Sie selbst für 12 Monate einsehbar und wird bei der Berechnung Ihres Schufa-Scores nicht berücksichtigt. Sie können also unverbindlich mehrere Kreditangebote einholen und vergleichen, ohne dass sich Ihr Schufa-Score dadurch ändert oder jemand anderes von der Schufa davon erfährt.
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Energetische Sanierung
Das Wichtigste zur energetischen Sanierung
- Eigenheimbesitzer müssen sich mit dem Thema „energieeffizientes Zuhause“ auseinandersetzen, denn in einigen Fällen ist laut Gesetzgeber die energetische Sanierung Pflicht.
- Je nach Ausgangssituation können die Kosten für die energetische Sanierung unterschiedlich hoch ausfallen. Ein Energieeffizienz-Experte hilft, erforderliche und geeignete Maßnahmen zusammenzustellen und zu berechnen.
- Für eine energetische Modernisierung stehen verschiedene Fördermöglichkeiten durch den Bund zur Verfügung. Zudem gibt es spezielle Förderkredite.
Bei der Planung eines neuen Hauses müssen sich Bauherren mit nachhaltigen und energetisch sinnvollen Baumaßnahmen beschäftigen. Hier schreibt der Gesetzgeber Normen vor. Doch auch, wer einen Altbau bewohnt, kann von der Pflicht betroffen sein, sein Heim auf einen energetisch aktuellen Stand zu bringen. Wer ein Haus oder eine Wohnung nach dem 01. Februar 2002 gekauft oder geerbt hat, muss mit einer Frist von zwei Jahren nach Eigentumswechsel entsprechende energetische Sanierungen umsetzen. Das regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) § 47, Absatz 3:
„Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.“
Wer also eine bestehende Wohnung oder ein Haus kauft, sollte sich immer genau anschauen, was daran eventuell gemacht werden muss und welche Kosten, aber auch, welche Chancen damit verbunden sind. Einen ersten Hinweis darauf gibt der Energieausweis des Gebäudes. Eine kostenlose Beratung durch eine Fachperson ist seit November 2020 nach dem Kauf Pflicht. Interessierte finden Experten, die die kostenlose Pflichtberatung nach GEG anbieten, über den deutschen Energieberaterverband GIH.
Mögliche energetische Modernisierungen können sein:
- Dämmung des Dachs oder Dachbodens
- Außendämmung
- Kellerdämmung
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Räumen
- Fensteraustausch
- Austausch der Heizungsanlage
- Nutzung von Solarthermie oder Photovoltaik
- Einbau einer Wärmepumpe
Welche Maßnahmen verpflichtend sind, hängt von der Ausgangssituation ab. So muss zum Beispiel ein Heizkessel, der vor 1991 eingebaut wurde und flüssigen oder gasförmigen Brennstoff nutzt, erneuert werden. Wurde er nach 1991 eingebaut, muss der Gebäudebesitzer ihn erst nach 30 Betriebsjahren austauschen.
Die Grafik zeigt an, wie viele messpflichtige Anlagen in den vergangenen Jahren neu errichtet wurden. Insgesamt zählt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks derzeit über fast 3,9 Millionen Ölfeuerungsanlagen und über 5,4 Millionen Gasfeuerungsanlagen in Deutschland. Von den Ölheizungen sind über 85 Prozent älter als 20 Jahre, bei den Gasheizungen sind es etwa 66 Prozent.
Anzahl der neu errichteten messpflichtigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen in Deutschland
Quelle: https://www.schornsteinfeger.de/erhebungen.aspx, Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, Erhebung 2024
Die wichtigsten Fragen zur energetischen Sanierung
Was hat es mit der energetischen Sanierungspflicht 2030 auf sich?
Am 14.03.2023 stimmte das EU-Parlament für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Demnach sollten alle Wohnhäuser bis 2030 mindestens Energieeffizienzklasse „E“ haben. Bis 2033 sogar Klasse „D“. Betroffen wären laut EU-Kommission etwa 30 Millionen Gebäudeteile in der Europäischen Union gewesen. Die Energieeffizienzklassen geben an, wie energiesparend ein Gebäude ist: von A+ (sehr energiesparend) bis H (nicht energiesparend). Am 07. Dezember 2023 haben sich die EU-Staaten final darauf geeinigt, keine Sanierungspflicht für Wohngebäude anzuordnen. Trotzdem sieht die neue Reform der Gebäuderichtlinie vor, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich bis 2030 um mindestens 16 Prozent und um mindestens 22 Prozent bis 2035 zu senken. Bis 2050 sollen alle Gebäude in der EU klimaneutral sein.
Gibt es Bußgelder, wenn trotz Pflicht nicht saniert wird?
Bei Missachtung der Sanierungspflicht müssen Eigenheimbesitzer mit Strafen rechnen. Werden Dach und Rohrleitungen nicht vorschriftsgemäß gedämmt oder die Heizung nicht rechtzeitig ausgetauscht, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Umweltfreundlicher wohnen
Wärmepumpen, Solaranlagen, eine gute Dämmung und neue Fenster reduzieren den CO2-Ausstoß. Eine energetische Sanierung lohnt sich immer aus Sicht des Klimaschutzes. Betreiben Hausbesitzer die Wärmepumpe zusätzlich mit selbst erzeugtem Strom aus der Photovoltaikanlage, wird die Nutzung fossiler Brennstoffe reduziert. Darüber hinaus kann diese Kombination die laufenden Kosten senken. Welche energetischen Maßnahmen sich sinnvoll kombinieren lassen, kann ein Energieberater ermitteln.
Kosten sparen
Energetische Modernisierungen sollen langfristig Kosten sparen. Ist ein Haus gut gedämmt, sinken die Heizkosten. Können Bewohner ihren eigenen Strom erzeugen, müssen sie folglich weniger dafür zahlen. Trotzdem ist der Einbau entsprechender Geräte zunächst einmal kostenintensiv. Bevor Eigentümer energetisch sanieren, ist eine Beratung durch einen Experten unabdingbar. Nur ein Experte kann anhand der individuellen Baubeschaffenheit der Immobilie ausrechnen, wann sich welche Maßnahme voraussichtlich amortisiert.
Immobilienwert steigern
Eine Immobilie, die den neuesten Standards entspricht, ist mehr wert als eine sanierungsbedürftige. Eine energetische Sanierung senkt nicht nur den Energieverbrauch, sondern steigert gleichzeitig den Wert des Eigenheims.
Mit geringem Aufwand Energiebilanz verbessern
Erste Maßnahmen lassen sich einfach umsetzen und können auch nach einer Sanierung langfristig für mehr Effizienz beim Energiesparen sorgen. So kann eine mit Wein oder Efeu bewachsene Hauswand zum Beispiel für ein angenehmes Klima im Sommer sorgen und als zusätzliche Wärmedämmung im Winter dienen. Fenster müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht werden. In manchen Fällen hilft es, die Gummidichtungen zu erneuern, um Zugluft zu vermeiden und so weniger heizen zu müssen. Zudem erreicht ein gut entlüfteter Heizkörper schneller die eingestellte Temperatur. Solche Anpassungen ersetzen aber nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungen.
Je nachdem, was erneuert werden soll, wie groß die Wohnung oder das Haus ist und wie alt, fallen die Kosten unterschiedlich aus. Laut einer Studie des WWF, durchgeführt von der Prognos AG, werden bei einem ansonsten unsanierten Einfamilienhaus beim Wechsel der Heizungsanlage bis zu knapp 38.000 Euro fällig. Wie die Tabelle zeigt, liegen die höchsten Kosten bei der Anschaffung einer Wärmepumpe, die geringsten im Austausch eines Gaskessels.
| Gaskessel | Pelletkessel | Luft-Wärmepumpe | |
| Leistung | 12 kW | 12 kW | 12 kW |
| Lebensdauer | 20 Jahre | 20 Jahre | 15 Jahre |
| spez. Investitionskosten (€/kW) | 711 € | 1.303 € | 2.408 € |
| Umfeldmaßnahmen* | 3.946 € | 4.708 € | 7.622 € |
| weitere Kosten (Speicher, Pelletlager) | – | 5.118 € | 1.220 € |
| Anschaffungskosten gesamt | 12.478 € | 25.462 € | 37.738 € |
Die Anschaffungskosten für Pelletkessel oder Wärmepumpen können durch Förderungen geringer ausfallen, der Austausch des Gaskessels wird nicht gefördert.
Die Förderungen werden regelmäßig angepasst und auch die Preise für die einzelnen Maßnahmen schwanken. In jedem Fall entsteht bei einer energetischen Sanierung schnell ein hoher Betrag, den Hausbesitzer in der Regel per Wohnkredit finanzieren müssen. Hier empfiehlt es sich, sowohl bei den Förderungen als auch bei angebotenen Krediten genau hinzuschauen, um finanziell das Beste herauszuholen.
Förderung und Zuschüsse zur energetischen Sanierung
Zuschüsse und Förderkredite
Einzelne energetische Maßnahmen am Gebäude oder zur Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung haben derzeit einen Fördersatz von 15 Prozent. Dieser kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Die KfW bietet Förderkredite für Strom und Wärme mit vergünstigten Zinsen an. Mit speziellen Ökokrediten über den CHECK24-Kreditvergleich erhalten Kunden ähnlich günstige Zinsen wie beim KfW-Förderkredit ohne aufwendige Beantragung. So können Modernisierungsmaßnahmen schneller umgesetzt werden.Ohne Beratung keine Förderung
Um einen Förderkredit der KfW oder einen Zuschuss zu erhalten, ist es in den meisten Fällen vorgeschrieben, sich vorher durch einen Energieeffizienz-Experten beraten zu lassen. Der Experte sagt nicht nur, welche Maßnahmen erforderlich sind und welche sich optional darüber hinaus lohnen, sondern hilft auch bei der Ermittlung der passenden Förderungen und erstellt einen Sanierungsfahrplan. Entsprechende Experten finden Antragssteller in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Wichtig: Auch wenn zur Beantragung der Förderungen bereits Angebote von Handwerkern eingeholt werden müssen, dürfen die Arbeiten nicht vor der Bewilligung beginnen.
Erleichterung durch Steuerermäßigung
Alternativ zu Förderkrediten der KfW oder Zuschüssen durch die BAFA können Eigenheimbesitzer eine Steuerermäßigung beantragen. Damit können 20 Prozent der Kosten für die energetische Sanierung über drei Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden. Die Höchstsumme pro Wohnobjekt liegt bei 40.000 Euro. Auch die energetische Planung und Baubegleitung durch einen Experten wird mit bis zu 50 Prozent steuerbegünstigt.
CHECK24-Kredite zur energetischen Modernisierung
Immobilienbesitzer finden über den CHECK24-Kreditvergleich Kredite für ihre energetische Sanierung. Diese bieten ähnlich günstige Zinsen wie der Förderkredit für erneuerbare Energien der KfW. CHECK24-Kunden sparen sich jedoch viel Zeit bei der Beantragung. Die Suche eines Finanzierungspartners, über den der Kredit abgeschlossen werden muss, das damit verbundene Beratungsgespräch sowie die Wartezeit auf eine Zusage für den Förderkredit entfallen. Zudem sind Laufzeiten von bis zu 20 Jahren möglich.
So kann zum Beispiel die neue Wärmepumpe, Photovoltaikanlage, Dämmung, Solarthermie mit oder ohne Energiespeicher oder neue Fenster schnell, zinsgünstig und gut planbar finanziert werden.
- kostenlose Sondertilgung
- kostenlose Gesamttilgung
- Auszahlung in 1 bis 2 Tagen
2/3 aller angenommenen Kunden erhalten: 8,93% eff. Jahreszins, 8,58% fester Sollzins p.a., Gesamtbetrag 26.676,39 €, mtl. Rate 317,58 €, Postbank
- keine kostenlose Sondertilgung
- keine kostenlose Gesamttilgung
- Auszahlung in 1 bis 2 Tagen
2/3 aller angenommenen Kunden erhalten: 8,49% eff. Jahreszins, 8,18% fester Sollzins p.a., Gesamtbetrag 26.332,82 €, mtl. Rate 313,49 €, Santander Consumer Bank
- kostenlose Sondertilgung
- kostenlose Gesamttilgung
- Auszahlung in 2 bis 3 Tagen
2/3 aller angenommenen Kunden erhalten: 8,21% eff. Jahreszins, 7,92% fester Sollzins p.a., Gesamtbetrag 26.114,89 €, mtl. Rate 310,89 €, Postbank
- kostenlose Sondertilgung
- kostenlose Gesamttilgung
- Auszahlung in 1 bis 2 Tagen
2/3 aller angenommenen Kunden erhalten: 8,76% eff. Jahreszins, 8,43% fester Sollzins p.a., Gesamtbetrag 26.543,49 €, mtl. Rate 315,99 €, Deutsche Bank AG
- kostenlose Sondertilgung
- keine kostenlose Gesamttilgung
- Auszahlung in 1 bis 2 Tagen
2/3 aller angenommenen Kunden erhalten: 6,95% eff. Jahreszins, 6,74% fester Sollzins p.a., Gesamtbetrag 25.141,05 €, mtl. Rate 299,30 €, TARGOBANK
Benötigte Unterlagen
Für ein Darlehen müssen Kreditnehmer grundsätzlich Nachweise über Gehalt, weitere Einnahmen und ihre Ausgaben erbringen. Darüber hinaus werden für einen energetischen Modernisierungs-Kredit häufig weitere Unterlagen benötigt:
So gehen Sie beim Kreditantrag vor:
Der Ablauf für einen Ökokredit
Kreditvergleich durchführen
Im CHECK24-Kreditvergleich die benötigte Summe, gewünschte Laufzeit und den Verwendungszweck „energetische Modernisierung“ angeben
Unterlagen einreichen
Benötigte Unterlagen wie Nachweis der Wohneigentümerschaft, Kostenvoranschlag für die Modernisierungsmaßnahme, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge einreichen
Kreditsumme erhalten
Kreditsumme nach Bewilligung durch die Bank erhalten und energetische Sanierungsmaßnahme umsetzen
Aktuelle Dokumente einreichen
Damit der Kreditantrag zügig bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass benötigte Unterlagen aktuell sind. Dabei können die genauen Voraussetzungen je nach Kreditinstitut variieren. Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen sollten die zuletzt verfügbaren sein und der Grundbuchauszug muss in der Regel aus den letzten 24 Monaten stammen. Kostenvoranschläge sollten nicht älter als drei Monate und müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein. Einige Banken verlangen im Nachgang die Rechnung für die durchgeführte Modernisierung. Diese muss innerhalb einer vorgegebenen Frist eingereicht werden, damit die Zinsen für den Kredit beibehalten werden können.
Fazit zur energetischen Sanierung
Tipp: Wird der Kredit besonders schnell benötigt, empfiehlt sich ein Sofortkredit. Hierzu muss einmalig das Gehaltskonto verbunden werden. Die Bank kann dann die relevanten Unterlagen prüfen und sofort über eine Zusage entscheiden. Das Geld ist nach Bewilligung kurze Zeit später auf dem Konto.
